Drittlandverkehr Österreich im Gütertransport

Zweck

Für den gewerblichen Gütertransport zwischen einem Drittland und Österreich benötigen liechtensteinische Transportunternehmen eine Genehmigung. Als Drittland gelten Staaten, die nicht der EU angehören. Transporte zwischen Österreich und der Schweiz sind genehmigungsfrei.

Als Drittlandtransporte gelten Fahrten ab einem Drittland nach Österreich oder ab Österreich nach einem Drittland. Liechtenstein muss bei diesen Transporten nicht befahren werden.

Voraussetzung, Antrag

Auf Antrag erhalten liechtensteinische Transportunternehmen Drittlandgenehmigungen für Österreich, wenn sie über eine gültige Euro-Lizenz für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr im EWR verfügen sowie die gewerberechtlichen und lizenzrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Genehmigungen werden beim Amt für Volkswirtschaft mittels Antragsformular für eine bestimmte Zeitdauer beantragt. Die Genehmigungen haben eine Jahreszahl aufgedruckt. Sie sind jeweils bis Ende Januar des Folgejahres gültig. Eine Genehmigung ist nur für eine Hin- und Rückfahrt verwendbar.

Bis auf Weiteres werden diese Genehmigungen gebührenfrei abgegeben.

Weitere Information siehe:
Merkblatt über den Drittlandverkehr mit Österreich

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