Sonderschulung

Die Sonderschulung für Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Bildungs- bzw. Förderbedarf zählt ebenso zu den schulischen Fördermassnahmen. Die Förderung findet separativ in einer Sonderschule oder in einem spezifischen Setting (Spital, Klinik etc.) statt. Über die Zuweisung in eine Sonderschule entscheidet die Leitung des Schulamtes auf der Grundlage einer Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst. Die einzige anerkannte Sonderschule in Liechtenstein ist die Sonderpädagogische Tagesschule des Heilpädagogischen Zentrums in Schaan (hpz). Die Sonderpädagogische Tagesschule betreut Kinder und Jugendliche, deren Förderbedarf mit den sonderpädagogischen Ressourcen der Regelschule (zeitweise) nicht mehr ausreichend Rechnung getragen werden kann. Dies kann bei ausgeprägten Sprachschwierigkeiten oder erheblichen Kognitionsproblemen der Fall sein. Bei erheblichen Beeinträchtigungen der Mobilität, des Verhaltens oder der Sinnesfunktionen bieten auch Sonderschulen in der Schweiz oder in Österreich eine entsprechende sonder- bzw. sozialpädagogische Förderung an.