Landesgesetzblätter

Das Landesgesetzblatt ist das massgebliche Kundmachungsorgan für sämtliche Rechtsvorschriften nach Massgabe von Art. 3 des Kundmachungsgesetzes und wird seit 1. Januar 2013 in elektronischer Form unter www.gesetze.li vom Rechtsdienst der Regierung herausgegeben. Am Tag der Kundmachung wird zusätzlich auf www.amtsblatt.llv.li über das betreffende Landesgesetzblatt unter Nennung des Titels der Rechtsvorschrift und der Nummer des Landesgesetzblattes informiert.

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Zugang zu Landesgesetzblättern

Sämtliche Landesgesetzblätter können unter www.gesetze.li abgerufen und bei Bedarf ausgedruckt werden.

Seit 1. Januar 2013 ist ausschliesslich das signierte elektronische Landesgesetzblatt massgeblich und authentisch (PDF/A-Format). Für davor kundgemachte Rechtsvorschriften ist die publizierte Papierfassung verbindlich.

Ausdrucke bzw. Papierfassungen können gegen Gebühr bei der Regierungskanzlei bezogen werden.