Opferhilfestelle (OHS)
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Wir beraten und unterstützen Betroffene von Straftaten
Als Opfer im Sinne des Gesetzes ist jede Person anzusehen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist, auch Strassenverkehrsopfer. Nicht nur direkt Betroffene, sondern auch nahe Angehörige gelten als Opfer.
Auftrag der Opferhilfe ist, den Betroffenen bei der Bewältigung der Folgen eine möglichst umfassende Unterstützung zu bieten. Die Anliegen werden vertraulich behandelt.
Die Opferhilfestelle ist administrativ dem Amt für Justiz zugeordnet, in der Aufgabenerfüllung aber weisungsunabhängig.
Als Grundlage für den Auftrag der Opferhilfe gilt das Opferhilfegesetz (OHG).
Wir sind per Telefon, eMail und auf der Beratungsstelle erreichbar. Für ein persönliches Gespräch im Büro vereinbaren Sie bitte einen Termin.