Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe zielt darauf ab, familiäre Systeme darin zu unterstützen, dass sie den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden können und greift dort ein, wo behördliche Massnahmen zum Schutz/Wohl der Kinder und Jugendlichen notwendig sind.

Dies umfasst die Beratung von Eltern, Jugendlichen und Bezugspersonen bei Erziehungs-, Entwicklungs- und Ablösungsproblemen, aber auch wenn sich Eltern trennen. Darüber hinaus führt der Kinder- und Jugenddienst auch behördliche Massnahmen gemäss Jugendgesetz durch (Erziehungshilfe, Pflegeerziehung, Fürsorgeerziehung), führt Vormundschaften über Minderjährige, begleitet in fachlicher Weise Pflegeverhältnisse, erstellt Sozialberichte für Auslandadoptionen, vermittelt bei Inlandsoptionen, erarbeitet Stellungnahmen bei Besuchs- und Obsorgeregelungen für das Gericht und leistet finanzielle Unterstützung gemäss Jugendgesetz.