Lebensmittel und Umgang mit Lebensmitteln

Lebensmittel sind Waren zum Essen oder Trinken, die zum Bedarf des täglichen Lebens gehören. Sie können aus verschiedenen Zutaten und Zusatzstoffen zusammengesetzt sein und enthalten wichtige Nährstoffe wie Eiweisse, Kohlenhydrate, Fette, Ballaststoffe, Vitamine und Mineralstoffe, aber manchmal auch unerwünschte Stoffe

Unter Lebensmittel pflanzlicher Herkunft versteht man Ölsaaten; pflanzliche Öle und Fette; Streichfette; Speiseeis; Obst, Gemüse, Speisepilze; Süsswaren; Getreide, Hülsenfrüchte, Müllereiprodukte und Teigwaren; Backwaren; Zuckerarten; Speisesalz, Gewürze, Essig, Mayonnaisen, Salat- und Proteinprodukte.

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft werden über  die Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz geregelt.

Fleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse; Gelatine und Kollagen; hochverarbeitete Erzeugnisse tierischer Herkunft; Fischereierzeugnisse; Schnecken und Froschschenkel; Speiseöle und Speisefette tierischer Herkunft; Milch und Milchprodukte; Kolostrum; Eier und Eiprodukte; Honig, Gelée royale und Blütenpollen gehören zu Lebensmitteln tierischer Herkunft.

Die entsprechenden Regelungen finden sich in der Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft.

Trinkwasser ist das am strengsten überwachte Lebensmittel. Das ALKVW ist für die Überwachung der Wasserversorger verantwortlich.

Liechtenstein ist in der glücklichen Lage, ausreichend Wasser in hervorragender Qualität zu haben. Dabei steht einerseits Quellwasser zur Verfügung, welches in den meisten Fällen durch eine UV- Entkeimung schonend aufbereitet wird, bevor es ins Netz gelangt. Andererseits wird aber auch unbehandeltes Grundwasser als Trinkwasser genutzt. So kann die liechtensteinische Bevölkerung zu jedem Zeitpunkt mit genügend Trinkwasser einwandfreier Qualität versorgt werden.

Die  genauen Angaben der liechtensteinischen Wasserversorgungen zur Wasserqualität und interessante Hintergrundinformationen zu den einzelnen Parametern können online, über die Suche mittels interaktive Karte, abgerufen werden.

Zur Information der Verbraucher veröffentlicht das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen alle drei Jahre einen Bericht über die Qualität des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers. Der Bericht nimmt Stellung zur Qualität des Trinkwassers in Liechtenstein, aufgeteilt in die Versorgungsgebiete Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland und der Gruppenwasserversorgung Liechtensteiner Oberland. Dies erfolgt im Sinne von Artikel 21 Absatz 4 der Trinkwasserverordnung und Artikel 13 Absatz 2 der EU- Richtlinie 98/83/EG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.

Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die normale Ernährung zu ergänzen: mit Vitaminen, Mineralstoffen oder anderen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung. Sie werden in konzentrierter Form und in abgemessenen kleinen Mengen in Verkehr gebracht. BLV-Nahrungsergänzungsmittel

Da die Mittel weder für die Vorbeugung, noch für die Behandlung einer menschlichen Krankheit bestimmt sind, dürfen auch keine Heilanpreisungen gemacht werden.

Speisepilze sind die essbaren Fruchtkörper der höheren Pilzarten, die geniessbar, wohlschmeckend und als Lebensmittel geeignet sind. 

Die Pilze, welche selber verzehrt werden (Eigengebrauch), fallen nicht unter die Lebensmittelgesetzgebung. Beim Verzehr solcher Pilze kommt somit ausschliesslich die Eigenverantwortung zum Tragen.

Deshalb ist es wichtig, dass nur kontrollierte Pilze verarbeitet und verzehrt werden.

Bachblüten-Produkte können auf zwei Arten in Verkehr gebracht werden: als Lebensmittel oder als Arzneimittel. Werden die Produkte als Lebensmittel in Verkehr gebracht, sind Heilanpreisungen und gesundheitsbezogene Angaben verboten. BLV-Bachblüten-Produkte

Umgang mit Lebensmitteln

Folgend einige Hinweise zum Umgang mit Lebensmitteln.

Bei der Aufbewahrung und bei der Zubereitung von Lebensmitteln gilt es einige einfache Hygieneregeln zu beachten, damit einem sicheren Genuss nichts im Wege steht.  

Viele durch Lebensmittel oder Trinkwasser auf Menschen übertragbare Krankheitserreger sind Zoonosen, also zwischen Tier und Mensch übertragbar. 

Krankheitserregende Bakterien
Viren in Lebensmitteln
Parasiten

Die Konsumentinnen und Konsumenten tragen die Verantwortung dafür, dass sicher produzierte Lebensmittel auch sicher bleiben bis zum Genuss. Es ist wichtig, dass sie die Lebensmittel richtig lagern und zubereiten.

Die gelegentliche (vereinzelt, nicht regelmässig) Abgabe von Lebensmitteln in kleinem Rahmen an Basaren, Schulfesten und Ähnlichem ist von der Meldepflicht gegenüber dem ALKVW ausgenommen. Wird jedoch regelmässig mit Lebensmitteln umgegangen oder werden regelmässig Lebensmittel an Dritte abgegeben, muss diese Tätigkeit gemeldet werden. Zudem müssen die entsprechenden Anforderungen und Pflichten eingehalten werden.  Meldungen und Bewilligungen     Pflichten im Umgang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen

Unabhängig von der Meldepflicht müssen Personen/Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen, die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung einhalten.

Bezüglich der Gewerbeausübung, resp. für die Erteilung einer allfälligen Gewerbebewilligung und die Prüfung fachlicher Voraussetzungen wird auf das Amt für Volkswirtschaft verwiesen.

Das Herstellen von Lebensmitteln für die Abgabe an Konsumenten in privaten Räumen ist nicht grundsätzlich verboten.

Merkblatt Kanton ZH - Produktion LM in eigenen Räumen

Allerdings gelten bei der Produktion dieselben gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene wie in Lebensmittelbetrieben. Das ALKVW kann auch in privaten Küchen Lebensmittelkontrollen durchführen.

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