Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation

Bei Verdacht auf einen Verstoss gegen das Entsendegesetz wird vom Amt für Volkswirtschaft (AVW) ein Verfahren eingeleitet. Wird der Verstoss festgestellt, so erlässt das AVW ein Verwaltungsstrafbot oder eine Verwaltungsstrafentscheidung. Gegen diese Strafverfügungen stehen je nach Art und Inhalt die Rechtsmittel des Einspruchs an das AVW oder der Beschwerde an die Verwaltungs- und Beschwerdekommission zu.

Bei wiederholten Verstössen kann das AVW eine Entsendesperre verfügen und es dem Entsender damit für die Dauer von bis zu 5 Jahren verbieten, Arbeitnehmer nach Liechtenstein zu entsenden.

Alle rechtskräftigen Verwaltungsstrafbote, Verwaltungstrafentscheidungen und Entsendesperren werden auf der Homepage des AVW in einer Sanktionsliste veröffentlicht.

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