Siedlungsabfälle

Die Siedlungsabfälle enthalten folgende Abfallkategorien:

  • Kehricht (und Sperrgut)
  • Wertstoffe
  • Grünabfuhr
  • Grüngut
  • Sonderabfälle aus Haushaltungen

Wertstoffe:
Zu den Wertstoffen werden Papier, Karton, Alteisen, Ganzglas, Bruchglas, Altöl, Speiseöl, Batterien, Dosen, Alu, Weissblech, Kunststoff, PET, Styropor, Elektrogeräte und Altautos gezählt.

Entsorgung von Wertstoffen

Lebensmittelabfälle oder Food waste sind Lebensmittel, die für den menschlichen Konsum produziert wurden und in der Produktionskette verloren gehen oder weggeworfen werden. In der Schweiz landen jedes Jahr 2,6 Millionen Tonnen Lebensmittel im Abfalleimer. Mindestens zwei Drittel davon sind vermeidbare Verluste, das heisst, die Lebensmittel wären zum Zeitpunkt ihrer Entsorgung und bei rechtzeitiger Verwendung geniessbar.

Um die Menge an Lebensmittelabfällen zu minimieren beteiligt sich das Amt für Umwelt an der Kampagne SAVE FOOD, FIGHT WASTE der Stiftung PUSCH.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgenden Link:

savefood.ch

Auf die Gemeindekompostierung können entsorgt werden:
Rasen, Pflanzen-, Strauch- und Baumschnitt, Rinde, Laub, Schilf, Heu, Stroh, Schnittblumen, Topfpflanzen, alte Blumenerde, Kleintiermist und Stallmist, Rüstabfälle, verdorbenes Gemüse und Obst.

Auf die Gemeindekompostierung gehören nicht:
Anorganische Abfälle wie Steine, Glas, Keramik, Metalle, Batterien, Textilien, weiters Kunststoffe, Medikamente, Pflanzenschutzmittel, Staubsaugerinhalt, Asche, Klärschlamm, Papier und Textilreste, Verbundmaterialien (z.B. Windeln), Plastiktüten, Verpackungen, Kleintierkadaver, Katzensand, stark gesalzene Speisereste, Wurstwaren und grosse Knochen, Backwaren und alles Unbekannte.

Alle Kompostierungsplätze der Gemeinden Liechtensteins werden im Rahmen der Qualitätssicherung jährlich kontrolliert. In den Syntheseberichten werden die Resultate präsentiert sowie Empfehlungen für den weiteren Handlungsbedarf und eine entsprechende Steigerung der Kompostqualität aufgezeigt

Mit der Grünabfuhr können entsorgt werden:
Rasen, Pflanzen-, Strauch- und Baumschnitt, Rinde, Laub, Schilf, Heu, Stroh, Schnittblumen, Topfpflanzen, alte Blumenerde, Kleintiermist und Stallmist, Speisereste (nur in kleinen Mengen!), Tee- und Kaffeerückstände (mit Papierfilter), Rüstabfälle, verdorbenes Gemüse und Obst.

In die Grünabfuhr gehören nicht:
Anorganische Abfälle wie Steine, Glas, Keramik, Metalle, Batterien, Textilien, weiters Kunststoffe, Medikamente, Pflanzenschutzmittel, Staubsaugerinhalt, Asche, Klärschlamm, Papier und Textilreste, Verbundmaterialien (z.B. Windeln), Plastiktüten, Verpackungen, Kleintierkadaver, Katzensand, stark gesalzene Speisereste, Wurstwaren und grosse Knochen, Backwaren und alles Unbekannte. 

Speiseresteaus Haushalten dürfen nicht auf Gemeindekompostieranlagen sondern können in kleinen Mengen über die Grünabfuhr oder via Kehricht entsorgt werden.

Die Nutzung von Speiseresten als Futterquelle in der Schweinefütterung war in der EU wie auch in der Schweiz und Liechtenstein verbreitet. Die Verfütterung von Küchen- und Speiseresten birgt aber auch das Risiko einer Übertragung gefährlicher Tierseuchen. Angesichts der enormen Schäden, die solche Seuchen in der Vergangenheit verursacht haben, verbot die EU die Verfütterung von tierischen Nebenprodukten (TNP). Seit dem 1. Juli 2011 ist dies auch in der Schweiz der Fall.

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