EWR-Abkommen

Durch den EWR sind die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und die drei EWR/EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island und Norwegen) in einem über 452 Millionen Verbrauchern umfassenden Binnenmarkt zusammengeschlossen, in welchem für alle beteiligten Staaten die gleichen Grundregeln gelten. Die Staatsbürger aller 30 EWR-Mitgliedstaaten haben das Recht, vom freien Warenverkehr, freien Personenverkehr, freien Dienstleistungsverkehr und vom freien Kapitalverkehr (die so genannten „4 Grundfreiheiten“) Gebrauch zu machen. Zudem untersagt Artikel 4 EWR-Abkommen jegliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit (Diskriminierungsverbot).

Das EWR-Abkommen wurde am 2. Mai 1992 in Porto unterzeichnet und am 21. Oktober 1992 vom Landtag genehmigt. Nach zwei positiven Volksabstimmungen am 13. Dezember 1992 bzw. am 9. April 1995 trat es am 1. Mai 1995 für Liechtenstein in Kraft.

EWR-Erweiterung

Austritt des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland aus der EU 2020

Aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland aus der EU zählt der Europäische Wirtschaftraum (EWR) seit dem 1. Januar 2021 nur noch 27 Mitgliedstaaten (24 EU-Mitgliedstaaten sowie die drei EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen).

Am 29. März 2017 unterrichtete das Vereinigte Königreich den Europäischen Rat über seine Absicht, gemäss Artikel 50 EU-Vertrag aus der Europäischen Union auszutreten ("Brexit"). Das Austrittsabkommen trat am 1. Februar 2020 in Kraft, nachdem es am 17. Oktober 2019 zusammen mit der Politischen Erklärung zur Festlegung des Rahmens für die künftige Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbart worden war.

Mit dem Brexit verlässt das Vereinigte Königreich nicht nur die EU, sondern gleichzeitig auch den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Das EWR-Austrittsabkommen wurde am 28. Januar 2020 in London unterzeichnet und am 29. Januar 2020 vom Landtag genehmigt. Es wird seit dem 1. Februar 2020 vorläufig angewendet. Dies wird mit dem Brexit-Übergangsgesetz gewährleistet.

EWR-Erweiterung 2013

Am 1. Juli 2013 erweiterte sich die Europäische Union (EU) und somit auch der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) mit Kroatien von 27 auf 28 Mitgliedstaaten (Art. 128 EWR-Abkommen).

Das EWR-Erweiterungsabkommen wurde am 11. April 2014 in Brüssel unterzeichnet und am 13. März 2014 vom Landtag genehmigt. Es wird seit dem 12. April 2014 vorläufig angewendet.

EWR-Erweiterung 2007

Am 1. Januar 2007 erweiterte sich die Europäische Union (EU) und somit auch der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) mit der Republik Bulgarien und Rumänien von 25 auf 27 Mitgliedstaaten (Art. 128 EWR-Abkommen).

Das EWR-Erweiterungsabkommen wurde am 25. Juli 2007 in Brüssel unterzeichnet und am 24. Oktober 2007 vom Landtag genehmigt. Die Ratifikationsurkunde wurde am 8. Januar 2008 beim Rat der Europäischen Union hinterlegt. Es wurde seit 1. August 2007 vorläufig angewendet und trat am 9. November 2011 für Liechtenstein in Kraft.

EWR-Erweiterung 2004

Am 1. Mai 2004 erweiterte sich die Europäische Union (EU) und somit auch der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) mit Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern von 15 auf 25 Mitgliedstaaten (Art. 128 EWR-Abkommen).

Das EWR-Erweiterungsabkommen wurde am 11. November 2003 in Vaduz unterzeichnet und am 10. März 2004 vom Landtag genehmigt. Die Ratifikationsurkunde wurde am 28. April 2004 beim Rat der Europäischen Union hinterlegt. Es wurde seit 1. Mai 2004 vorläufig angewendet und trat am 6. Dezember 2005 für Liechtenstein in Kraft.