Entsorgungsanlagen

Abfälle dürfen nur in bewilligten Entsorgungsanlagen entsorgt werden. Entsorgungsanlagen für Abfälle bedürfen einer Betriebsbewilligung des Amtes für Umwelt. Private und öffentliche Anlagen zur Abfallbehandlung setzen dieses Ziel um. Nicht verwertbare mineralische Restabfälle werden umweltfreundlich auf Deponien abgelagert.

Entsorgungsanlagen für Abfälle bedürfen einer Betriebsbewilligung des Amtes für Umwelt.
Für eine Bewilligung ist ein Gesuch beim Amt für Umwelt einzureichen:

Rückstände aus der Abfallverbrennung oder Abfälle, die sich nicht für eine stoffliche oder thermische Verwertung eignen, müssen in Deponien abgelagert werden. Die Schweizerische Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) regelt unter anderem die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen sowie für das Errichten und Betreiben von Abfallanlagen - auch von Deponien. Sie unterscheidet die fünf Deponietypen A bis E:

  • Typ A: Unverschmutztes Aushubmaterial
  • Typ B: Übrige Inertstoffe
  • Typ C: Reststoffe
  • Typ D: Schlacke
  • Typ E: Reaktorstoffe

In Liechtenstein existieren nur Deponien der Typen A und B. Auf allen Deponietypen müssen die jeweiligen Grenzwerte für die Schadstoffe (Schwermetalle und organische Verbindungen) im Material eingehalten werden.

Auf Deponien des Typ A darf insbesondere abgelagert werden:

  • Aushub- und Ausbruchmaterial, das zu mindestens 99 Gewichtsprozent aus Lockergestein oder gebrochenem Fels und im Übrigen aus anderen mineralischen Bauabfällen besteht.
  • Kieswaschschlamm aus der Behandlung von Aushub- und Ausbruchmaterial
  • abgetragener Ober- und Unterboden
  • Geschiebe aus Geschiebesammlern

 

Auf Deponien des Typ B darf insbesondere abgelagert werden:

  • Bauabfälle, die mindestens zu 95 Gewichtsprozent aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestandteilen bestehen
  • Abfälle, die bei der Herstellung von Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steingut nach dem Brennen anfallen
  • Flachglas und Verpackungsglas
  • mineralische Abfälle mit gebundenen Asbestfasern
  • verglaste Rückstände, wenn kein Stoffaustausch mit anderen Abfällen erfolgen kann.

Übrige Stoffe mit höherem Schadstoffmaterial können - sofern die Grenzwerte eingehalten werden - auf der Deponie Lienz in Altstätten (Typ D/E) entsorgt werden.

Übrige Stoffe mit höherem Schadstoffmaterial können - sofern die Grenzwerte eingehalten werden - auf der Deponie Lienz in Altstätten (Typ D/E) entsorgt werden.

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