Gesamtüberarbeitung Landesrichtplan

Der Landesrichtplan bildet das Hauptinstrument der Raumordnungspolitik des Landes. Er ist ausgerichtet auf einen Zeithorizont von ca. 25 Jahre und zeigt in Form von Text und Karte auf, wie sich das Land räumlich entwickeln soll und wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende räumliche Entwicklung aufeinander abzustimmen sind.

Die Regierung hat den aktuell gültigen Landesrichtplan im Jahr 2011 letztmals erlassen. Seither wurden mit dem Raumkonzept Liechtenstein 2020, dem Mobilitätskonzept 2030 oder dem Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein neue räumliche Grundlagen des Landes sowie der benachbarten Kantone und Bundesländer erarbeitet, welche veränderte Anforderungen und Ziele an die Raumplanung des Landes stellen. Die Regierung beschloss infolgedessen im Juni 2021 den Landesrichtplans gesamthaft zu überarbeiten und beauftrage das heutige Amt für Hochbau und Raumplanung (AHR) mit der Projektleitung.

Soll der Richtplan tragfähig sein und seine Wirkung in Bezug auf die Entwicklungs- und Ziel-vorstellungen zur räumlichen Entwicklung in den nächsten 25 Jahren entfalten können, muss der Richtplan breit abgestützt und verstanden sein. Nur dann kann er seine Wirkung erzielen und die Behörden bei ihren raumwirksamen Tätigkeiten unterstützen. Die Überarbeitung des Landesrichtplans erfolgt daher in einem mehrstufigen Prozess, unter Einbindung fachlicher, technischer und politischer Akteure, namentlich die Fachstellen des Landes, die Gemeinden sowie Vereine und Verbände:

Die erste Phase beinhaltet das Zusammenstellen aller massgebenden Grundlagen und Planungen des Landes, der Gemeinden und der Nachbarn, die Zusammensetzung der einzelnen Organe sowie die Erarbeitung der Struktur und des Aufbaus des Landesrichtplans.

Die Regierung nahm im Mai 2022 den Abschluss der ersten Phase zur Kenntnis.

Zeitraum: Beginn drittes Quartal 2021, Abschluss Mai 2022

Die zweite Phase wird in drei Schritte unterteilt:

Schritt 1 beinhaltet die Zusammenstellung der im Richtplan zu thematisierenden Inhalte sowie das Präzisieren des Richtplanaufbaus und der künftigen Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden. Am 6. Juli 2022 fand das erste Forum statt. Ziele des Forums waren die Interessensgruppen tiefergreifend über den Landesrichtplan zu informieren, der Raumplanung als öffentliche Aufgabe nachzukommen, Problemfelder zu erkennen und aufzunehmen sowie die Zusammenhänge zwischen Siedlung, Verkehr, Natur und Landschaft sowie weiterer Raumnutzungen zu diskutieren.

Schritt 2 umfasst die Erarbeitung der einzelnen Kapitel in den Grundzügen und die Auslegung der strategischen Grundsatzfragen. Am 23. November 2022 fand das zweite Forum statt. In Gruppenworkshops wurde die Raumentwicklungsstrategie des Landesrichtplans mit den globalen Entwicklungen, Herausforderungen und Zielsetzungen für das Land diskutiert.

Schritt 3 umfasst die Erarbeitung des Gesamtentwurfs (Text und Karte). Von Mai bis August 2024 wurde für die Prüfung der Inhalte in Bezug auf die Abstimmung mit den Planungen der Gemeinden und zwecks einer ersten Konsolidierung eine Vorvernehmlassung mit allen Gemeinden durchgeführt. Die Stellungnahmen wurden anschliessend ausgewertet und der Richtplanentwurf überarbeitet.

Die Regierung nahm im Februar 2026 den Abschluss der zweiten Phase zur Kenntnis.

Zeitraum: Beginn Mai 2022, Abschluss Februar 2026

Die dritte Phase umfasst die Vernehmlassung sowie die anschliessende Bereinigung und Schlussredaktion. Zur Vorbereitung der Vernehmlassung fanden am 5. und 11. Februar 2026 zwei Informationsveranstaltungen mit den zur Vernehmlassung eingeladenen Organisationen (Gemeinden, Amtsstellen, Verbände und Vereine sowie Politik) statt.

Die Vernehmlassung findet während der Dauer von 6 Monaten von Anfang März bis Ende August 2026 statt. Die eingeladenen Organisationen können Ihre Stellungnahme an landesrichtplan@llv.li übermitteln.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind unter den Downloads einsehbar. Die Richtplankarte kann zudem im Geodatenportal der Liechtensteinischen Landesverwaltung aufgerufen werden. Die Projektunterlagen umfassen insbesondere den Richtplan bestehend aus Richtplantext, Richtplankarte und Erläuterungsbericht sowie die Auswertung der Vorvernehmlassung und das Mitwirkungsformular.

Mit Beschlussfassung durch die Regierung wird die dritte Phase beendet und der neue Landesrichtplan genehmigt.

Zeitraum: Beginn Februar 2026, laufend

Downloads zur Vernehmlassung

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