Amtliche Schätzungen

Grundstücke und Gebäude in Liechtenstein können von der Schätzungskommission oder des/der Vorsitzenden der Schätzungskommission auf Antrag amtlich geschätzt werden.

Gemäss Schätzungsgesetz werden Schätzungen, welche ausschliesslich privaten Zwecken dienen, nicht von der Schätzungskommission vorgenommen.

Schätzungsorgane sind die Schätzungskommission und der/die Vorsitzende der Schätzungskommission. Die Schätzungskommission wird von der Regierung für eine Amtsdauer von vier Jahren bestellt und setzt sich aus dem/der Vorsitzenden und zwei Mitgliedern und deren Stellvertretung zusammen.

Nähere Informationen zur Schätzungskommission bzw. zur Besetzung der Schätzungskommission sind unter folgendem Link zu finden: Staatskalender

Der/die Eigentümer/in wird seitens des/der Vorsitzenden der Schätzungskommission über den Zeitpunkt der Schätzung benachrichtigt. Der Schätzung hat eine eingehende Besichtigung des Schätzungsobjektes durch das zuständige Schätzungsorgan vorauszugehen. Bei Schätzungen durch den/die Vorsitzende/n kann unter Umständen eine Besichtigung unterbleiben. Das zuständige Schätzungsorgan erstellt über die Schätzungsergebnisse ein Schätzungsprotokoll und teilt dem/der Antragsteller/in binnen 14 Tagen nach durchgeführter Schätzung die Schätzungsergebnisse schriftlich mit.

 

Vorsitzender der Schätzungskommission:

Karl Laternser
Brüel 36
9496 Balzers
Tel. +423 392 17 70
E-Mail: [email protected]

Suche

Filtermöglichkeiten

  • Inhaltstyp
Zu den Suchresultaten springen

Für Ihre Suchanfrage konnten keine Ergebnisse gefunden werden.

Im Folgenden finden Sie ähnliche oder themenverwandte Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten.Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie bitte die Navigation.

    0 Ergebnisse
    Anwendungen
      Formulare
        Dateien