Firmen- bzw. Namensabklärungen

Die “Firma” ist der für den Geschäftsverkehr bestimmte Name des Trägers eines Unternehmens. Jeder Unternehmensträger darf für sein Unternehmen nur eine Firma führen. Ausserdem besteht die Verpflichtung jedes im Handelsregister eingetragenen Unternehmens zur Führung seiner Firma wie sie eingetragen ist (Firmengebrauchspflicht).

Der “Name” ist die für den Rechtsverkehr von Stiftungen, Vereinen und natürlichen Personen (Einzelfirmen) bestimmte Bezeichnung.