Geschichte des Strassenunterhalts

Vom Wegmacher zum Strassenmanager

In der "Verordnung betreffend die Erlassung einer Dienstinstruktion für die landschaftlichen Wegmacher", ausgegeben am 26. April 1890, wird in § 3 angeordnet:

"§ 3

Jedem landschaftlichen Wegmacher wird eine bestimmte Strassenstrecke zugewiesen, welche er mit allen dazu gehörigen Objekten, namentlich Brücken, Geländern, Mauern, Durchlässen, Graben, Strassenbäumen, Wehrsteinen und Wehrpfosten, Wegweisern, Kilometersteinen und Grenzmarken jederzeit genauestens zu beaufsichtigen und in tunlichst klaglosem Zustande zu erhalten hat.

Er hat alle auf dieser Strecke vorgekommenen bemerkenswerten Vorfälle sobald als möglich dem Strassenmeister mitzutheilen und nach Umständen eine höhere Weisung einzuholen."

Damit war die Organisationsform des Strassenunterhaltes eindeutig geregelt.

Die Hauptstrassen der damaligen Zeit waren nach dem Prinzip des berühmten Strassenbauers John Mc Adam gebaut und wiesen einen entwässerten, tragenden Unterbau auf. Die oberste Feinschicht diente als Verschleissschicht. Der Wegmacher hatte auf den Erhalt, die Wasserableitung und Sauberhaltung der Verschleissschicht sowie auf die Funktion der Strassengräben zu achten, welche die Entwässerung des Strassenkörpers gewährleisteten. Ihm wurde ein zumutbares Strassenstück überantwortet. In den folgenden Paragraphen der oben genannten Verordnung werden in allen Details fachliche und disziplinarische Anweisungen erteilt, die jahrzehntelang das Dienstverhältnis des Wegmachers bestimmten.

Falsch vermittelnde Pädagogik hat dem Ansehen des Strassenunterhaltes immer sehr geschadet und seine Funktion verbal zum Putzdienst öffentlicher Anlagen degradiert. Immer aber bot der Strassenunterhalt die Gewähr für die Werterhaltung hoher öffentlicher Investitionen, die von jedem Mitarbeiter Sachverstand und Einsatzfreude abverlangte.

Zum Unterbringen der bescheidenen Gerätschaften wurde dem Wegmacher früher eine ebenso bescheidene Räumlichkeit zur Verfügung gestellt. Bei schlechtem Wetter verrichtete der auch Innendienste, wie Richten von Materialien für Einfriedungen, Entwässerungen und dergleichen sowie Instandhaltungsarbeiten an Werkzeugen. So gesehen bildeten diese Unterstände oder Schuppen Werkhöfe für Strassenabschnitte.

Mit der Anschaffung von Fahrzeugen, Maschinen und Aufbauten, die grosse Strecken mit speziellen Einsätzen bewältigen konnten, erhielten die Stationierungsplätze dieser Einheiten zentrale Bedeutung und die Idee des zentralen Werkbetriebes musste kommen. In der Folge entwickelten sich Einsatztruppen und Einzeleinsätze, die ganze Strassennetze bedienten. Diese Mobilitäten verlangten aber neue Ordnungs- und Einsatzstrukturen mit Anforderungen, denen die Dienstinstruktion des Jahres 1890 nicht mehr genügen konnte.

Aber auch nach der Einführung von modernen Organisationsstrukturen behielten einzelne Wegmacher ihre Streckenabschnitte und auch die angemieteten kleinen Räumlichkeiten wurden in Ermangelung von geeigneten Werkhöfen beibehalten. Mit der Zeit wurden zwar gewisse Konzentrationen gebildet, aber eine klare Aufteilung in weitgehend selbständige Unterhaltsbezirke konnte noch nicht verwirklicht werden.

Als diese Aufteilung in die drei Bezirke Oberland, Triesenberg und Unterland vollzogen wurde, begann mit dem Bau des Werkhofs Vaduz im Jahre 1964 die moderne Ära des liechtensteinischen Strassenunterhalts. Es sollte jedoch noch mehr als zwei Jahrzehnte dauern bis 1982 im Unterland der Werkhof Bendern in Betrieb genommen werden konnte und mit der Eröffnung des Werkhofs Triesenberg im Jahre 1987 die Neuorganisation ihren Abschluss fand.