Unsere Aufgaben

Der amtsärztliche Dienst des Amts für Gesundheit hat vielfältige Aufgaben im Bereich von übertragbaren und nichtübertragbaren Krankheiten sowie gesundheitlichen Risiken. Diese umfassen Themen wie:

  • Infektionsschutz (Informationen über Infektionskrankheiten und Impfungen für die Bevölkerung und Fachpersonen)
  • Suchttherapie (Informationen und Unterlagen zur betäubungsmittelgestützten Behandlung)
  • Krebsregistrierung (Informationen über Datenerhebung, rechtliche Grundlagen, Datenschutz sowie publizierte Daten)

Ansprechpersonen

Unter den Begriff Heilmittel fallen Arzneimittel sowie Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika.

Arzneimittel dürfen in Liechtenstein nur in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Wirksamkeit und Sicherheit belegt und überprüft worden sind. Liechtenstein erlaubt mit einer Ausnahme auf seinem Markt automatisch die vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassenen Arzneimittel.

Medizinprodukt bezeichnet ein Instrument, einen Apparat, ein Gerät, eine Software, ein Implantat, ein Reagenz, ein Material oder einen anderen Gegenstand, dass dem Hersteller zufolge für Menschen bestimmt ist und allein oder in Kombination einen oder mehrere spezifischen medizinischen Zwecke erfüllt.

Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika (IVD) dürfen in Liechtenstein nach EWR-Recht in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden, wenn sie den Bestimmungen der vorgeschriebenen Rechtsakte entsprechen.

Ansprechpersonen

Das Amt für Gesundheit ist zuständig für die Bewilligungen und die Aufsicht im Bereich Strahlenschutz in Medizin, Forschung und Ausbildungsstätten.

Für den Fall eines Ereignisses, das eine Gefährdung durch radioaktives Jod zur Folge haben kann, stellt das Amt für Gesundheit die Versorgung der Bevölkerung mit Kaliumiodid-Tabletten sicher.

Ansprechperson

Die in Liechtenstein ausgeübten Gesundheitsberufe richten sich nach den Bestimmungen des Gesundheits- und Ärztegesetzes mit den dazu gehörenden Verordnungen. Der Antrag auf Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung ist schriftlich beim Amt für Gesundheit einzureichen.

Ansprechperson

Gesundheitsförderung und Prävention setzt sich für die Gesundheit der Bevölkerung ein. Unsere Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Gesundheitsförderung und Prävention unterstützt den Einzelnen im Bestreben nach einer gesunden Lebensweise. Das Amt für Gesundheit arbeitet mit externen Fachleuten, Gremien und Verbänden in enger Kooperation und in diversen Projekten, um auf verschiedenen Ebenen das Verhalten sowie die Verhältnisse gesundheitsförderlich zu beeinflussen. Zudem werden durch Präventionen Massnahmen umgesetzt, um Krankheiten zu verhindern, früh zu erkennen oder zu verzögern. Das Resultat ist ein gesundes Leben, eine höhere Lebensqualität und eine gesteigerte Leistungsfähigkeit.

Aktuelle Projekte im Bereich Gesundheitsförderung:

Alles Wurscht?

bewegt.li

Ansprechperson

Ansprechpersonen

In Liechtenstein wohnhafte oder erwerbstätige Personen müssen obligatorisch für Krankenpflege, Krankengeld und für Unfall versichert sein. Das Amt für Gesundheit führt die Aufsicht über die Kranken- und Unfallversicherung durch. Themen im Zuständigkeitsbereich sind:

Krankenversicherung

Unfallversicherung

Ansprechpersonen

Die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz werden untereinander koordiniert. Liechtenstein wendet gegenüber den EU- und den EWR-Mitgliedstaaten die Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Nr. 883/2004 an und gegenüber der Schweiz das EFTA-Abkommen (Anhang K der Vaduzer Konvention). Aufgaben des Amtes für Gesundheit sind:

Bearbeitung der Versicherungspflicht

Vollzug und Kontrolle der EWR-Verbindungsstelle

Nationale Kontaktstelle für Patientenmobilität im EU-/EWR-Raum

Ansprechperson

Das Amt für Gesundheit ist für den Aufbau und den Betrieb des Elektronischen Gesundheitsdossiers zuständig. 

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