Unsere Aufgaben

Die Abteilung Gesundheitsschutz des Amts für Gesundheit übernimmt vielfältige Aufgaben im Bereich übertragbarer und nichtübertragbarer Krankheiten sowie gesundheitlicher Risiken. Dazu gehören insbesondere folgende Themen:

  • Infektionsschutz (Informationen über Infektionskrankheiten und Impfungen für die Bevölkerung und Fachpersonen)
  • Suchttherapie (Informationen und Unterlagen zur betäubungsmittelgestützten Behandlung)
  • Krebsregistrierung (Informationen über Datenerhebung, rechtliche Grundlagen, Datenschutz sowie publizierte Daten)

Ansprechpersonen

Unter den Begriff Heilmittel fallen Arzneimittel sowie Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika.

Arzneimittel dürfen in Liechtenstein nur in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Wirksamkeit und Sicherheit belegt und überprüft worden sind. Liechtenstein erlaubt mit einer Ausnahme auf seinem Markt automatisch die vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassenen Arzneimittel.

Im Bereich der Medizinprodukte ist das Amt für Gesundheit insbesondere für die Marktüberwachung zuständig. Im Rahmen dieser Tätigkeit wird sichergestellt, dass die in Verkehr gebrachten Medizinprodukte, deren Verfahren zur Inverkehrbringung sowie der Umgang mit diesen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Ansprechpersonen

Das Amt für Gesundheit ist zuständig für die Bewilligungen und die Aufsicht im Bereich Strahlenschutz in Medizin, Forschung und Ausbildungsstätten.

Ansprechperson

Die in Liechtenstein ausgeübten Gesundheitsberufe richten sich nach den Bestimmungen des Gesundheits- und Ärztegesetzes mit den dazu gehörenden Verordnungen. Der Antrag auf Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung ist schriftlich beim Amt für Gesundheit einzureichen.

Ansprechperson

Gesundheitsförderung und Prävention setzt sich für die Gesundheit der Bevölkerung ein. Unsere Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Gesundheitsförderung und Prävention unterstützt den Einzelnen im Bestreben nach einer gesunden Lebensweise. Das Amt für Gesundheit arbeitet mit externen Fachleuten, Gremien und Verbänden in enger Kooperation und in diversen Projekten, um auf verschiedenen Ebenen das Verhalten sowie die Verhältnisse gesundheitsförderlich zu beeinflussen. Zudem werden durch Präventionen Massnahmen umgesetzt, um Krankheiten zu verhindern, früh zu erkennen oder zu verzögern. Das Resultat ist ein gesundes Leben, eine höhere Lebensqualität und eine gesteigerte Leistungsfähigkeit.

Aktuelle Projekte im Bereich Gesundheitsförderung:

Alles Wurscht?

bewegt.li

Ansprechperson

Ansprechperson

In Liechtenstein wohnhafte oder erwerbstätige Personen müssen obligatorisch für Krankenpflege, Krankengeld und für Unfall versichert sein. Das Amt für Gesundheit führt die Aufsicht über die Kranken- und Unfallversicherung durch. Themen im Zuständigkeitsbereich sind:

Krankenversicherung

Unfallversicherung

Ansprechpersonen

Die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz werden untereinander koordiniert. Liechtenstein wendet gegenüber den EU- und den EWR-Mitgliedstaaten die Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Nr. 883/2004 an und gegenüber der Schweiz das EFTA-Abkommen (Anhang K der Vaduzer Konvention). Aufgaben des Amtes für Gesundheit sind:

Bearbeitung der Versicherungspflicht

Vollzug und Kontrolle der EWR-Verbindungsstelle

Nationale Kontaktstelle für Patientenmobilität im EU-/EWR-Raum

Ansprechperson

Das Amt für Gesundheit ist für den Aufbau und den Betrieb des Elektronischen Gesundheitsdossiers zuständig. 

Ansprechperson

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