Arzneimittelüberwachung

Arzneimittel sind dazu da, Krankheiten zu lindern, zu verhüten oder erkennen zu helfen. Arzneimittel können auch die Gesundheit schädigen, z.B. wenn sie nicht richtig angewendet werden, wenn Nebenwirkungen auftreten, aber auch wenn sie Mängel aufweisen. Deshalb ist eine kontinuierliche Überwachung der Arzneimittel durch die Behörden von der Herstellung weg bis zu ihrer Entsorgung wichtig.

Der liechtensteinische Markt ist im Rahmen des Zollvertrags in das schweizerische Überwachungsnetz von Swissmedic eingebunden. Die Nebenwirkungen von Arzneimitteln, die im Rahmen des Zollvertrags in Liechtenstein zugelassen sind, sind an das zuständige regionale Pharmacovigilance Zentrum zu melden. Weitere Informationen zum Meldesystem in der Schweiz können hier abgerufen werden.

Nebenwirkungen von Arzneimitteln, hergestellt gemäss Art. 4 Heilmittelgesetz, LR 812.102 sind an das Amt für Gesundheit zu melden. Diese Meldungen können sowohl mit dem österreichischen als auch mit dem schweizerischen Meldeformular eingereicht werden.

Die im EWR zugelassenen Arzneimittel werden im europäischen Überwachungssystem erfasst. Unerwünschte Wirkungen und Qualitätsmängel der im Geltungsbereich des Abkommens mit Österreich zugelassenen Arzneimittel sind an das Amt für Gesundheit zu melden. Diese Meldungen können sowohl mit dem österreichischen als auch mit dem schweizerischen Meldeformular eingereicht werden. Im EWR werden alle Meldungen von Nebenwirkungen, die nach einer Zulassung, aber auch in klinischen Prüfungen im EWR gemacht werden, in einer gemeinsamen europäischen Datenbank erfasst. Zudem veröffentlicht die European Medicines Agency eine Liste von Arzneimitteln, die zusätzlich überwacht werden.

Wichtige Informationen zur Heilmittelsicherheit können unter "Swissmedic" (Zollvertrag) sowie unter der Seite von European Medicines Agency und dem österreichischen Bundesamt für Sicherheit und Gesundheitswesen abgerufen werden.

Einige EWR-Arzneimittel stehen unter zusätzlicher Überwachung. Sie werden mit einem schwarzen Dreieck gekennzeichnet. Das schwarze Dreieck bedeutet, dass dieses EWR-Arzneimittel noch strenger als andere Arzneimittel überwacht wird. Patientinnen und Patienten sollten jeden Verdacht auf eine Nebenwirkung beim Gebrauch eines solchen Arzneimittels melden: an ihre Ärztin oder Arzt oder auch an das Amt für Gesundheit. Die Liste dieser EWR-Arzeimittel finden Sie hier.

Wer meldet?

Wer Arzneimittel gewerbsmässig anwendet oder abgibt ( Apotheker/-innen, Drogisten/-innen, Ärzte/-innen, Naturheilpraktiker/-innen)  ist verpflichtet, unerwünschte Arzneimittelwirkungen oder Qualitätsmängel zu melden, wenn sie diese in Liechtenstein feststellen.

Es steht auch Patienten/-innen frei, unerwünschte Wirkungen einer Arzneimitteltherapie zu melden. Meldeformulare können hier abgerufen werden. Die Meldungen durch Patienten sind an das Amt für Gesundheit zu senden. Eine Rücksprache mit dem Hausarzt, der Hausärztin resp. eine gemeinsame Meldung haben den Vorteil, dass genaue Angaben zu relevanten Untersuchungsergebnissen gemacht werden können, sie ist jedoch nicht zwingend.

Gemeldete Lieferschwierigkeiten, Out-of-Stock:

Österreich:  BASG

Schweiz: Swissmedic und BWL. Für Tierarzneimittel Swissmedic-Tierarzneimittel

 

 

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