Wolf

Seit den 1990er-Jahren unterliegen die Zentralalpen einer kontinuierlichen Wiederbesiedlung durch Wölfe. Von dieser Entwicklung ist auch das Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein betroffen. Nach 2 Jahrhunderten der Abwesenheit wurde im Dezember 2018 der erste sichere Nachweis von Wolfspräsenz erbracht.

Die Rückkehr des Wolfes in intensiv genutzte Kulturlandschaften stellt eine sehr grosse Herausforderung für den Artenschutz dar. Wölfe kommen hervorragend mit den Lebensbedingungen in Kulturlandschaften zurecht, was erhebliches Konfliktpotential mit sich bringt. Ungeschützte Nutztierherden sind immer wieder von Schäden durch Wölfe betroffen. Bei manchen Menschen verursacht die Anwesenheit von Wölfen Unbehagen oder gar ein Angstgefühl. Ausgereifte Konfliktlösungen bzw. Massnahmen zur Minimierung von Konflikten stellen deshalb die wichtigsten Schutzbemühungen für den Wolf dar.

Gemäss Art. 28d des Gesetzes zum Schutz für Natur und Landschaft erarbeitet das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft unter Einbezug der betroffenen Kreise Managementkonzepte für spezifisch geschützte Tierarten. Am 09. Juli 2019 hat die Regierung das Konzept Wolf Liechtenstein genehmigt.
Das Konzept ist als Instrument zu verstehen, welches im Dienst der Konfliktprävention und Konfliktminimierung steht und somit wesentlich mithilft, ein geordnetes und konfliktarmes Zusammenleben von Menschen und Wölfen zu ermöglichen.

Nach einer öffentlichen Konsultation wurde das revidierte Konzept am 11. Juli 2023 von der Regierung genehmigt.
Die relevanteste Änderung zur Konsultationsfassung des Konzepts Wolf Schweiz betrifft Massnahmen gegen einzelne schadenstiftende Wölfe. Die Schadenschwelle wird von 15 auf 6 herabgesetzt. Bei Tieren der Rinder- oder Pferdegattung sowie bei Neuweltkameliden liegt ein grosser Schaden und damit die Möglichkeit eines Wolfsabschusses vor, wenn mindestens ein Tier getötet oder schwer verletzt wurde.  
Neben der Festlegung dieser neuen Schadenschwellen sind die wichtigsten Änderungen im Konzept Wolf Liechtenstein:
- Für alle Tiergattungen werden sogenannte zumutbare Herdenschutzmassnahmen bezeichnet.
- Die Bezeichnung als nicht zumutbar schützbare Alpweiden oder Teile von Alpen werden im Zuge der Herdenschutzberatung festgelegt.

Nachweise von Wölfen

Bei Verdacht auf Anwesenheit von Wölfen wie Direktbeobachtungen, Spuren oder Losungen ist unverzüglich das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft zu kontaktieren. Wichtige Zusatzinformationen sind dabei Fundort (genaue Koordinaten), Datum, Umstände sowie nach Möglichkeiten Fotos.

Olivier Nägele
Martin Vogt
Dominik Frick
 

+423 236 64 02 / +423 799 64 02
+423 236 74 10
+423 236 61 98
 

Das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft protokolliert die vorgefundene Situation und entnimmt beispielsweise im Falle eines Kotfundes genetische Proben von der Wolfslosung, mit denen das vermeintliche Grossraubtier auf Individuenniveau genau identifiziert werden kann.  

Die gesamte Bevölkerung hat dafür zu sorgen, dass sämtliche für Wölfe zugängliche Futterquellen wie im Freien aufbewahrte Abfallsäcke, Abfallkübel, Futterangebote für Haustiere oder Lebensmittelreste auf zugänglichen Komposthaufen vermieden werden. Wölfe dürfen nicht von offen zugänglicher, potentieller Nahrung angelockt werden.

Weitere Verhaltensempfehlungen sind in den folgenden Merkblättern zu finden:

Die Anlaufstelle Herdenschutz SG informiert die betroffenen Regionen per SMS. In Regionen mit permanenter Grossraubtierpräsenz wird der Bedarf an Meldungen auf die wichtigsten beschränkt. Die versendeten SMS basieren auf sicheren Nachweisen und entsprechenden SCALP-Kategorien C1 und C2 (Definition weiter unten). Für die Aufnahme in das SMS-Melde-System müssen Nutztierhalter sich aus Datenschutzgründen aktiv anmelden.
Kontakt: Olivier Nägele (+423 236 64 02)

Wolfsnachweise im angrenzenden Kanton St. Gallen seit dem 17.04.2022 werden auf der Webseite des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei publiziert und können unter folgendem Link abgerufen werden:

Wolfsnachweis im Kanton St. Gallen

Wolfsnachweise im angrenzenden Kanton Graubünden werden auf der Webseite des Amtes für Jagd und Fischerei publiziert und können unter folgendem Link abgerufen werden: 

Wolfnachweis im Kanton Graubünden

Meldungen im Rahmen des Wolfsmonitorings werden evaluiert und nach ihrer Aussagekraft und Überprüfbarkeit in 3 Kategorien eingeteilt. Dabei kommen die sogenannten SCALP-Kriterien zum Einsatz. Diese wurden für das Projekt «Conservation of the Alpine Lynx Population» (SCALP) mit dem Ziel eines einheitlichen, länderübergreifenden Luchsmonitorings in den Alpen entwickelt, sodass die Hinweisdaten miteinander vergleichbar sind. Diese Kriterien wurden auch für Nachweise von Wolf und Bär übernommen.

Ein Nachweis der Kategorie C1 – das C steht für «Category» - ist ein sicherer Nachweis («hard facts»), die die Anwesenheit eines Tieres eindeutig bestätigen. In diese Kategorie fallen (eindeutige) Fotos, genetische Nachweise (Speichel, Kot), Totfunde, Lebendfänge oder Daten aus der Telemetrieortung.

Ein Nachweis der Kategorie C2 ist ein bestätigter Nachwies durch Personen mit entsprechender Ausbildung. Hierbei handelt es sich um Risse (Nutz- und Wildtiere) und Spuren, die im Feld oder mittels aussagekräftiger Dokumentation überprüft und bestätigt werden kön-nen.

Nachweise der Kategorie C3 sind unbestätigte Hinweise; ein Nachweis des betreffenden Beutegreifers kann weder bestätigt noch ausgeschlossen werden, z.B. bei zu alten, unzureichenden oder unvollständig dokumentierten Hinweisen. C3-Nachweise beinhalten nicht überprüfte oder nicht überprüfbare Risse, Spuren- und Kotfunde und auch alle nicht überprüfbaren Hinweise wie Lautäusserungen oder Sichtbeobachtungen ohne Foto- oder Video-beleg. Die Kategorie kann in Unterkategorien wie «wahrscheinlich» und «unwahrscheinlich» unterteilt werden.

Zufallsbeobachtungen aus der Bevölkerung stellen eine wichtige Informationsquelle dar, da viele Personen täglich im Lebensraum des Wolfes unterwegs sind. Unter den C3-Meldungen gibt es immer auch solche, bei denen ein Tier irrtümlich für einen Wolf gehalten wird. Trotzdem sind solche Meldungen für das Amt für Umwelt wichtig und werden routinemässig in einer Datenbank erfasst. In Kombination mit C2- oder C1-Nachweisen können auch C3-Meldungen wichtige Rückschlüsse zum wahrscheinlichen Auftauchen und Verhalten von Wölfen liefern.

Herdenschutz

Rissverdacht

Bei Verdacht auf ein verletztes oder gerissenes Nutztier durch ein Grossraubtier oder dem Verdacht auf Anwesenheit von Luchs oder Wolf (Direktbeobachtungen, Spuren, Kot) ist unverzüglich das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft zu kontaktieren.

Um die Erreichbarkeit des AWNL bei Nutztierrissen in Liechtenstein zu vereinfachen, wurde die Mobilnummer +423 799 40 37 eingerichtet. Bitte nutzen Sie im Anlassfall diese Nummer (7 Tage die Woche).

Der Kadaver ist unverändert zu belassen, um keine Spuren zu verwischen, und sowohl Hunde als auch Nutztiere sind bis zum Eintreffen des Amtes für Umwelt vom Riss fernzuhalten.

Das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft protokolliert die vorgefundene Situation und entnimmt im Falle eines Risses genetische Proben, mit denen das vermeintliche Grossraubtier auf Individuenniveau genau identifiziert werden kann. Die Entschädigung von gerissenen Nutztieren erfolgt ebenfalls durch das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft.

Die Fachstelle Herdenschutz SG, die in Liechtenstein Herdenschutzberatungen vornimmt, kann im Falle eines Risses durch Grossraubtiere Sofortmassnahmen einleiten.

Herdenschutz | sg.ch
Kurzfilm "Herdenschutz-Einsatz"

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