Kollektiv- bzw. Offene Gesellschaft

Die Kollektivgesellschaft ist ein Zusammenschluss zweier oder mehrerer Gesellschafter/Gesellschafterinnen zu einem wirtschaftlichen oder nichtwirtschaftlichen Zweck, wobei jeder Gesellschafter/jede Gesellschafterin persönlich unbeschränkt und solidarisch haftet. Die Kollektivgesellschaft ist als sog. Personengesellschaft zwar keine juristische Person, dennoch ist sie rechts- und parteifähig.

Die Kollektivgesellschaft muss im Handelsregister eingetragen werden.

Das Amt für Justiz erstellt – abgesehen von der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung – keine Urkunden bzw. Verträge.

Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhandkammer.

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