Kinder, Minderjährige und Bevormundete
Kinder, Minderjährige und Bevormundete müssen für die Beantragung einer Identitätskarte in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters erscheinen.
Identitätskarten haben für Personen bis zum vollendeten 12. Altersjahr eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren, ab dem vollendeten 12. Altersjahr sind sie 10 Jahre gültig.
- Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr werden anstatt der Unterschrift auf der Identitätskarte drei Kreuze (xxx) abgebildet.
- Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr wird unter Grösse der Ausdruck 'im Wachstum' angegeben.
Für Kinder unter 2 Jahren:
Das für die Identitätskarte benötigte Foto kann bequem digital über ein Online-Formular eingereicht oder alternativ beim Ausländer- und Passamt vor Ort aufgenommen werden. Die digitale Einreichung trägt dazu bei, den Ablauf vor Ort zu erleichtern und Wartezeiten zu verkürzen.
Kriterien Fotos für Kinder unter 2 Jahren
Kriterien Fotos für Kinder unter 2 Jahren
Onlineschalter
Antrag für unter 2 Jahre altes KindGesetze
Ansprechpersonen
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Michaela Nigg [email protected] +423 236 6159
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Mariana Matt [email protected] +423 236 66 00