Kinder, Minderjährige und Bevormundete

Kinder, Minderjährige und Bevormundete müssen für die Beantragung einer Identitätskarte in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters erscheinen.

Identitätskarten haben für Personen bis zum vollendeten 12. Altersjahr eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren, ab dem vollendeten 12. Altersjahr sind sie 10 Jahre gültig.

Für Kinder wird ab Geburt ein Foto verlangt. Auch wenn das Gesicht des Kleinkindes noch nicht so aussagekräftig ist wie dasjenige eines Erwachsenen und sich auch rasch ändert, hat es dennoch bereits einige gut sichtbare Merkmale wie die Position der Ohren, die Augenform, usw., die einen Beitrag zur Identifikation leisten können.

  • Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr werden anstatt der Unterschrift auf der Identitätskarte drei Kreuze („xxx“) abgebildet.
  • Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr wird unter Grösse der Ausdruck „im Wachstum“ angegeben.