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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Ziel der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf fachlicher Grundlage die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die ein Projekt auf Menschen, Tiere und Pflanzen, auf Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, sowie auf Sach- und Kulturgüter hat oder haben kann, wobei Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen untereinander miteinzubeziehen sind. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Bei bestimmten Projekten hat das Amt für Umwelt gemäss Art. 7 und 8 UVPG auf Antrag des Projektträgers oder von Amts wegen zu prüfen, ob ein Projekt möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat. Können bei dieser Einzellfallprüfung erhebliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden, so ist ein UVP-Verfahren durchzuführen. 

Damit die Einzelprüfung durchgeführt werden kann, sind gemäss Anhang 3 UVPG bestimmte Unterlagen und Informationen  einzureichen.

Einzureichende Informationen und Unterlagen

Das Amt für Umwelt prüft das Projekt anhand einer Entscheidungsmatrix auf seine möglichen Umweltauswirkungen.

Entscheidungsmatrix Einzellfallprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein aus mehreren Verfahrensschritten bestehendes Verfahren gemäss den Artikel 6 bis 20 des UVP-Gesetzes bei öffentlichen und privaten Projekten, die unter anderem aufgrund ihrer Art, ihrer Grösse oder ihres Standortes möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Im Rahmen dieses Verfahrens werden auf fachlicher Grundlage und unter Beteiligung der Öffentlichkeit die unmittelbaren und mittelbaren erheblichen Auswirkungen eines öffentlichen oder privaten Projekts nach Massgabe des Einzelfalls identifiziert, beschrieben und bewertet. Dabei sind folgende Faktoren zu beachten:

a) Bevölkerung und menschliche Gesundheit;

b) biologische Vielfalt;

c) Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima;

d) Sach- und Kulturgüter sowie Landschaft;

e) Wechselbeziehungen zwischen den unter den Bst. a bis d genannten Faktoren.

Die Auswirkungen auf diese genannten Faktoren schliessen die Auswirkungen ein, die aufgrund der Anfälligkeit des Projekts für schwere Unfälle und/oder Katastrophen zu erwarten und für das betroffene Projekt relevant sind.

Die Beurteilung der Auswirkungen erfolgt anhand der Vorschriften über den Schutz von Natur und Umwelt. Dazu gehören insbesondere die Vorschriften, die den Umweltschutz, den Natur- und Landschaftsschutz, den Gewässerschutz, die Walderhaltung, die Jagd, die Fischerei, den Artenschutz, die Bodenerhaltung, den Umgang mit Organismen und den Klimaschutz betreffen.

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