Jagdplanung und Wildtierschutz

Organisation

Entscheidungen und Verfügungen im Bereich des Jagdgesetzes werden der Regierung getroffen. Beauftragte Behörde für die Anliegen der Jagd ist die Abteilung Wald und Landschaft des Amtes für Umwelt.

Jagdplanung

Die Regierung bestellt einen Jagdbeirat , der aus zwei Vertretern der liechtensteinischen Jagdpächter, einem Vertreter der Landwirte, einem Vertreter der Waldeigentümer und dem Leiter Abt. Wald und Landschaft des Amtes für Umwelt als Vorsitzenden besteht.

Dieser Jagdbeirat ist zu allen grundsätzlichen Fragen der Jagd zu hören, insbesondere auch bei der Planung und Ausarbeitung von Projekten, welche den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel beeinträchtigen können. Die Hauptaufgabe des Jagdbeirates besteht jedoch in der Erstellung des Abschussplan.

Wildtierschutz

Freizeitaktivitäten in der Natur haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Besonders Schneeschuhe und Skier ermöglichen dem Menschen im Winter Aktivitäten abseits markierter Gebiete. Dabei dringt der Mensch gerade in jene Räume vor, in die sich Wildtiere zum Schutz vor menschlicher Beunruhigung und Störung zurückziehen.

Winterruhezonen ermöglichen die zeitliche und räumliche Lenkung der Lebensraumnutzung von Mensch und Tier. Seit dem 1.11.2014 ist in Liechtenstein die Verordnung über die Winterruhezonen für Wildtiere (WRZV) in Kraft, die sich dieser Problematik annimmt.

Das Betreten der Winterruhezonen ist vom 15. Dezember bis am 15. April (Berggebiet) bzw. vom 1. Januar bis am 31. März (Rheintalseite) verboten. Die Winterruhezonen sind im Gelände mit entsprechenden Hinweistafeln gekennzeichnet.

Winterruhezonen

Ansprechpersonen