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Elektronisches Gesundheitsdossier (eGD)

Sofern Sie über eine eID.li verfügen, können Sie hier direkt auf Ihr eGD zugreifen.

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Heute sind Informationen über Patientinnen und Patienten vielfach verstreut, sei es bei der zu behandelnden Person selbst, bei verschiedenen Arztpraxen, im Spital, bei der Apotheke, beim Pflegeheim usw. Sie sind dadurch nicht unabhängig von Ort und Zeit verfügbar. Moderne eHealth-Lösungen, insbesondere das sogenannte elektronische Gesundheitsdossier (eGD), beheben diese Problematik und helfen gleichzeitig, Risiken zu minimieren (z.B. im Zusammenhang mit Medikamentenunverträglichkeiten) sowie Diagnosefehler und Doppelspurigkeiten in der Behandlung zu beheben.

Übersichtsgrafik des elektronischen Gesundheitsdossier von Siemens Healthineers Grafik: Siemens Healthineers

Das eGD ist eine Sammlung vordefinierter medizinischer Daten und Informationen wie beispielsweise Arztberichte, Laborbefunde, Röntgenbilder und Medikationslisten. Aber auch wichtige Informationen wie Allergien und Unverträglichkeiten können darin abgelegt werden. Technisch gesprochen handelt es sich bei dieser Datensammlung um eine elektronische Datenbank.

Für Sie als in Liechtenstein krankenversicherte Person wird von der Liechtensteinischen Landesverwaltung ein eGD bereitgestellt. Behandlungsrelevante medizinische Daten und genetische Daten, welche Rahmen einer medizinischen Behandlung entstehen können, werden von den Gesundheitsdienstleistenden im eGD abgelegt, so dass Sie als krankenversicherte Person die gespeicherten Informationen jederzeit anderen Gesundheitsdienstleistenden gegenüber freischalten können.

Am 12.01.2023 erfolgte eine Hauswurfsendung an alle Haushalte in Liechtenstein. Der Inhalt dieses Flyers kann hier eingesehen werden.

Eine Rechtgrundlage für die Verarbeitung von genetischen Daten ist deshalb erforderlich, weil sich nicht ausschliessen lässt, dass genetische Daten in einem Behandlungsfall Gegenstand von Befunden und Berichten darstellen können. Gerade im Hinblick auf Laboranalysen kann ein ausgewiesenes Ergebnis gewisse genetische Merkmale und Rückschlüsse beinhalten, die sich von den aufgezeichneten Gesundheitsdaten nicht trennen lassen. Gleichzeitig kann es aber auch der Fall sein, dass der Teilnehmer selber Analysen in Auftrag gibt, die der Feststellung von erblichen Krankheiten dienen.

Somit besteht zwar die Möglichkeit, dass genetische Daten Einzug in das elektronische Gesundheitsdossier einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers finden können. Es ist aber absolut nicht zwingend vorausgesetzt oder erforderlich, dass genetische Daten im Rahmen eines Behandlungsfalles im elektronischen Gesundheitsdossier gespeichert werden. Entscheidend ist vielmehr die konkrete Situation des Behandlungsfalles der betroffenen Person selber, ob überhaupt und gegebenenfalls welche genetischen Daten in deren elektronischen Gesundheitsdossier gespeichert werden.

Es steht der betroffenen Person frei, Befunde oder Berichte, die genetische Rückschlüsse zulassen, jederzeit zu löschen.

Es ist an dieser Stelle grundsätzlich festzuhalten, dass alle Ihre Gesundheitsdaten und genetische Daten als sehr persönlich gelten und diese auch entsprechend geschützt werden müssen. Ziel von eHealth ist es, die Daten koordiniert und kontrolliert auszutauschen bzw. berechtigten Personen zugänglich zu machen. Ohne eHealth bestünde mehr und mehr das Problem, dass die Daten mit unterschiedlichen (elektronischen) Prozessen über unterschiedlichste Kommunikationswege weitgehend unkoordiniert ausgetauscht würden, was in der Praxis leider vielfach heute schon der Fall ist. Die heutige Kommunikation mittels eMail, Fax und Brief bietet weder einen hohen Datenschutz noch eine hohe Datensicherheit - im Gegenteil!

Diese Gefahr soll mit dem eGD reduziert werden.

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Ort der Datenspeicherung

Die Daten werden redundant in modernen Hochsicherheits-Datencentern in der Schweiz gespeichert.

Datensicherheit-Icon

Datensicherheit

Eine 100%ige Datensicherheit gibt es nie und nirgendwo. Diesbezüglich kommen aber modernste Verfahren zum Einsatz, von Verschlüsselung der Daten, über eine state-of-the-art IT-Architektur, über Vulnerability Scanning und Penetration Testing und anderes mehr. In Bezug auf den Datenschutz erfüllt die Lösung die DSGVO-Kriterien (Datenschutz-Grundverordnung seitens EU/EWR).

Die Datenhoheit bleibt stets bei Ihnen als krankenversicherte Person / Patientin oder Patient. Sie alleine entscheiden, ob Daten im eGD abgelegt werden sollen und welche zugelassenen Gesundheitsdienstleistende Zugriff auf diese Daten haben soll. Eine Ausnahme besteht in einer Situation, in welcher Sie als Patientin oder Patient selbst nicht mehr darüber entscheiden können, welchem Leistungserbringenden Sie Zugriff gewähren möchten und wem nicht (in einer Notfallsituation). In solchen Situationen können zugelassene Gesundheitsdienstleistende ohne Ihre Zustimmung auf das eGD zugreifen. Allerdings wird jeder Zugriff (innerhalb sowie ausserhalb eines Notfalls) genau protokolliert, sodass es zu einem späteren Zeitpunkt für Sie als krankenversicherte Person einfach nachvollziehbar ist, wer auf Ihre Daten zugegriffen hat. Dadurch wird vermieden, dass ein Gesundheitsdienstleistender unberechtigterweise Daten einsieht.

Damit mit der Zeit keine unkontrollierte Anzahl an Gesundheitsdienstleistenden Zugriff auf das eGD hat, wird in der Regel nach 28 Tagen (gilt z.B. für Ärzte und Spitäler) bzw. nach wenigen Stunden (gilt für Apotheken) der Zugriff auf das eGD wieder gesperrt. Gleichzeitig ist es Ihnen als versicherte Person jedoch möglich, Ärzte des Vertrauens festzulegen (z.B. Hausärztin oder Hausarzt). Für diese Vertrauenspersonen wird der Zugriff erst wieder nach 365 Tagen automatisch gesperrt, wobei diese Sperrung für ein weiteres Jahr einfach freigeschaltet werden kann.

Die in Liechtenstein eingesetzte Lösung ist eine etablierte eHealth-Plattform, welche von Siemens Healthineers in vielen Ländern, insbesondere auch in Österreich (unter dem Namen «ELGA: Elektronische Gesundheitsakte) und in der Schweiz (in Kooperation mit der Schweizerischen Post AG) im Einsatz ist und täglich von tausenden Personen genutzt wird.

Video: Siemens Healthineers

Die Lösung erfüllt verschiedene internationale Standards (z.B. IHE, HL7, DICOM) mit dem Ziel, den Datenaustausch zwischen IT-Systemen im Gesundheitswesen zu standardisieren und zu harmonisieren.

Gleichzeitig erlaubt die Lösung eine Adaption («Customizing») an liechtensteinische Bedürfnisse, z.B. in Bezug auf die Anwendung der eID zur Authentifizierung krankenversicherter Personen und Gesundheitsdienstleistender.

Ein Vorteil solch einer Lösung ist ausserdem, dass Liechtenstein von weiteren Entwicklungen profitieren kann, welche die Siemens Healthcare aufgrund internationaler Ausrichtung mit lokaler Präsenz in über 70 Ländern weltweit sowieso anstellen wird.

Bild Siemens Healthineers: Elektronisches Gesundheitsdossier Grafik: Siemens Healthineers

Gesundheitsdienstleistende sind verpflichtet ab Juli 2023 medizinische Daten und Informationen im Behandlungsfall im eGD der krankenversicherten Person (Art. 19 Abs. 2 EGDG; Art. 5 Abs. 2 EGDG ) abzulegen, sofern diese keinen Widerspruch einlegt.

Als Patientin oder Patient haben Sie die Datenhoheit und entscheiden über die Ablage der Daten im eGD sowie über den Zugriff auf diese durch Leistungserbringende.

Grafik: Siemens Healthineers

Als Patientin oder Patient haben Sie u.a. folgende Möglichkeiten:

  • Gesundheitsdaten oder genetische Daten über den Browser am Smartphone oder am PC jederzeit einsehen
  • Gesundheitsdaten oder genetische Daten löschen / ausblenden
  • Zugriffsrechte selbst verwalten
  • Zugriffsrechte direkt beim Arztbesuch vor Ort regeln
  • Widerspruch zum eGD einlegen
Grafik: Siemens Healthineers

Im Falle eines Notfalls:

Zugelassene Gesundheitsdienstleistende können ohne Ihre Zustimmung auf das eGD zugreifen. Allerdings wird jeder Zugriff genau protokolliert, so dass es zu einem späteren Zeitpunkt für Sie als Patientin oder Patient einfach nachvollziehbar ist, wer auf Ihre Daten zugegriffen hat. Dadurch wird vermieden, dass ein Gesundheitsdienstleistender unberechtigterweise Daten einsieht. Ein Zugriff kann durch Sie jederzeit auch wieder gesperrt werden. Im Falle eines ungerechtfertigten Zugriffs können Sie rechtliche Schritte einleiten.

Als in Liechtenstein krankenversicherte Person können Sie frei entscheiden, ob Sie die Vorteile des eGD für sich nutzen möchten oder nicht.

Für die Nutzung des eGD fallen für Sie als krankenversicherte Person keine Kosten an.

Mit der Einführung des eGD im Sommer 2023 erhalten Sie, analog jeder in Liechtenstein krankenversicherten Person, ein Dossier, welches fortlaufend mit medizinischen Daten und Informationen erweitert wird (z.B. nach Artzbesuch oder Spitalaufenthalt durch den behandelnden Gesundheitsdienstleistenden)

Falls Sie nicht möchten, dass medizinische Daten und Informationen im eGD abgelegt werden, so können Sie Widerspruch einlegen oder auch zu einem späteren Zeitpunkt verlangen, dass alle bis dahin gespeicherten Daten gelöscht werden.

Bei Unklarheiten, Fragen oder anderen Anliegen zum eGD können Sie das Amt für Gesundheit unter folgender Nummer an Wochentagen zwischen 8:30 und 11:30 sowie 13:30 und 16:30 erreichen:

Hotline eGD: +423 230 43 33

Alternativ steht auch die Kontaktaufnahme per E-Mail zur Verfügung:

E-Mail eGD: gesundheitsdossier@llv.li