Personen unter 14 Jahren

Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren haben ein Dossier erhalten, auf das aktuell sie selbst und auch deren Eltern keinen Zugriff haben.

Voraussichtlich im Sommer werden die Zugriffsberechtigungen auf diese Dossiers automatisch den in der Zentralen Personenverwaltung der Landesverwaltung eingetragenen Eltern übertragen (Stellvertretung).

Bis dahin kann ein Widerspruch für unter 14-Jährige von einem Elternteil über das Antragsformular Ich möchte als Stellvertreter das Widerspruchsrecht oder ausgewählte Teilnehmerrechte geltend machen direkt ausgeübt werden.

Es ist in diesen Fällen nicht notwendig, dass vorgängig ein Formular zur Einrichtung der Stellvertretung eingereicht werden muss.