Parzellenteilungen und -vereinigungen

Eine Parzelle kann durch Anmeldung und gestützt auf eine Vermessungsmutation des Grundbuchgeometers in zwei oder mehrere selbständige Parzellen aufgeteilt werden. Ebenso können zwei oder mehrere Parzellen zu einer einzigen Parzelle vereinigt werden.

Beglaubigung und öffentliche Beurkundung