Grenzübergreifende Verkehrsplanung 

Verkehr und Mobilität gemeinsam sinnvoll gestalten

Das EU-Schweiz Landverkehrsabkommen umfasst den Güter- und Personenverkehr auf der Strasse und auf der Schiene. Dieses ist am 1. Juli 2002 in Kraft getreten und zielt darauf ab, den Zugang zu den Verkehrsmärkten der Vertragsparteien in vollem Umfang zu liberalisieren. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens wurde ein gemischter Landverkehrsausschuss Schweiz-EU eingesetzt. Die gemeinsame Plattform dient dem gegenseitigen Informationsaustausch und der Beurteilung der Verkehrsströme.

Im Strassenverkehr hat die EU zwei Vereinbarungen abgeschlossen, die Vorrang vor den bilateralen Abkommen nehmen. Dies sind:

  • das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) im Hinblick auf Verkehr mit Norwegen, Island und Liechtenstein sowie
  • das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über den Landverkehr.

Gemäss Artikel 45 des Abkommens wurde die Einrichtung der Alpinen Verkehrsbeobachtungsstelle (Alpine Traffic Observatory) beschlossen, welche seit 2007 tätig ist. Die Verkehrsbeobachtungsstelle wurde von der EU gemeinsam mit der Schweiz eingerichtet, um Daten zu sammeln, Entwicklungen aufzuzeigen und Berichte über die alpenquerenden Verkehrsströme auf der Strasse, auf der Schiene und im kombinierten Verkehr zu erstellen.

Die Daten der Verkehrsentwicklung der alpenquerenden Routen der Alpinen Verkehrsbeobachtungsstelle werden jährlich dem Gemischten Landverkehrsausschuss Schweiz-EU vorgelegt. Der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EU hält die Umsetzung des Landverkehrsabkommens auf dem aktuellen Stand. Dabei stellt die Verkehrsentwicklung einen wichtigen Bestandteil des Informationsaustausches dar.

Weitere Informationen unter ec.europa.eu/transport/modes/road/non-eu-countries_en.htm

Im Lichte des tragischen Unfalls im Gotthardtunnel Ende Oktober 2001 sowie weiterer tragischer Unfälle in anderen Tunnels, unterzeichneten die Verkehrsminister von Deutschland, Italien, Frankreich, Schweiz und Österreich im Beisein der Europäischen Kommission und auf schweizerische Initiative hin, am 30. November 2001 eine gemeinsame Erklärung, die sogenannte "Erklärung von Zürich" . Diese Erklärung sollte dazu dienen, eine Verbesserung der Verkehrsverlagerung sowie der Straßenverkehrssicherheit zu erzielen.

Als sehr wesentliche Erfolge dieser Präsidentschaften können die Verabschiedung der EU- Tunnelsicherheitsrichtlinie-Straße sowie die Einigung über eine gemeinsame Studienbeauftragung im Zusammenhang mit einer "Alpentransitbörse" aufgezählt werden. Weitere Informationen unter Acrossthealps

Das Weltverkehrsforum ITF International Transport Forum ist eine weltweit aktive verkehrspolitische Kommunikationsplattform und zugleich zentraler sogenannter Think Tank des Verkehrs- und Transportwesens, einer Sonderorganisation der OECD. Sein politisches Gewicht resultiert vor allem aus der Unterstützung durch verschiedene Akteure. Als neutrale Vermittlungsinstitution will es den Dialog zwischen Regierungsvertretern und Stakeholdern aus Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft fördern. Seine Leitwerte sind Transparenz und öffentliche Zugänglichkeit.

Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF} besteht seit 1. Mai 1985. Völkerrechtliche Grundlage ist das Übereinkommen vom 9. Mai 1980 {COTIF). Vorläufer der OTIF war das 1893 geschaffene Zentralamt für den internationalen Eisenbahnverkehr.

Zweck dieser Regierungs-Organisation war bis zur Unterzeichnung des Protokolls vom 3. Juni 1999 (Protokoll von Vilnius) zur Änderung des COTIF vornehmlich die Weiterentwicklung der seit Jahrzehnten bestehenden einheitlichen Rechtsordnungen für die durchgehende internationale Beförderung von Reisenden und Gütern mit der Eisenbahn. Es sind dies die Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV und CIM.

Die Fachgruppe Verkehr der Region Sarganserland-Werdenberg vereint die beiden über Jahre geführten öV-Kommissionen der Regionen Sarganserland und Werdenberg. Das Gremium fungiert als Bindeglied zwischen Kanton und Gemeinden. Auf regionaler Stufe werden Begehren, Angebotsänderungen, Vernehmlassungen, konzeptionelle und strategische Arbeiten oder Kundenbeanstandungen koordiniert und bearbeitet. Die Fachgruppe Verkehr behandelt nebst dem öffentlichen Verkehr auch die Bereiche Langsamverker und motorisierter Individualverkehr.

Die Koordination des Öffentlichen Personennahverkehrs erfolgt durch die Verkehrsverbund Vorarlberg GmbH.

ln der Vorarlberger Verkehrspolitik wurden vor über 20 Jahren die Weichen gestellt, den öffentlichen Verkehr als Instrument zukunftsorientierter Verkehrsplanung zu nutzen. Die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs ist seitdem nicht mehr nur eine verbale verkehrspolitische Forderung und Pflichtübung. Sie wurde in den Grundsätzen und Zielen fest im Vorarlberger Verkehrskonzept verankert und wird sehr erfolgreich, inzwischen sogar mit internationaler Beachtung, in die Praxis umgesetzt.