eVertretung

Update der eID App

Seit 20.02.2025 steht ein Update der eID im Google-/App-Store zur Verfügung. Ohne das Update kann Fingerprint / Gesichtserkennung für die eID nicht mehr verwendet werden. 

Neu muss das Handy selbst mit einem Schutz zum Öffnen versehen werden. Passwort, Gesichtserkennung oder Fingerabdruck sind verpflichtend in den Einstellungen zu hinterlegen, damit die eID verwendet werden kann. 

Anleitungen

Erste Schritte

Unternehmen die im Handelsregister eingetragen sind

Um ein Unternehmen im ersten Schritt zu aktivieren, müssen sich die "Verwalter" gemäss im Handelsregister eingetragenen Funktion und Zeichnungsrecht im System einloggen. Voraussetzung ist eine gelöste eID. 

LogIn eVertretung

Sofern die im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen nicht über ein Einzelzeichnungsrecht oder Zeichnungsrecht kollektiv zu zweien -in Kombination mit einer gültigen Funktion (Funktionen gemäss Handelsregister) verfügen, oder anderweitige Probleme bei der Aktivierung bestehen, muss dies beim Amt für Justiz gemeldet werden. 

WICHTIG! Nur Unternehmen welche sich nicht selbst aktivieren können, haben die Möglichkeit dies über eine manuelle Freischaltung in Erledigung zu bringen. 

Schritt 1. LogIn in die eVertretung 

Schritt 2. Prüfung ob das gesuchte Unternehmen bei "meine Unternehmen" zu sehen ist 

Falls das Unternehmen nicht in der Liste aufscheint, melden Sie sich bitte hier: evertretung.aju@llv.li

Sollten im System der eVertretung Probleme auftreten, verwenden Sie den Hilfe Button oben rechts und ggf. einen Dokumenten-Anhang. Sie werden dann über die von Ihnen in der eVertretung angegebene E-Mail-Adresse kontaktiert. 

Fragen in diesem Zusammenhang sind ausschliesslich schriftlich an das Amt für Justiz zu stellen (evertretung.aju@llv.li). Bitte berücksichtigen Sie, dass es aufgrund der zu erwartenden Menge von Anträgen bei der Bearbeitung zu Verzögerungen kommen kann.

Unternehmen die nicht im Handelsregister eingetragen sind (Einzelunternehmen, ausländische Unternehmen etc.)

Einzelunternehmen mit Bewilligung vom Amt für Volkswirtschaft werden direkt mit dem Besitzer des Unternehens verbunden. Sofern das Unternehmen unter "geschäftliche Vertretungen" nicht aufscheint, melden Sie sich an die Mailadresse oben. 

Ausländische Unternehmen mit MWST-Pflicht - die Verwalter des ausländischen Unternehmens (Funktion plus Zeichnungsrecht massgebend), müssen einen Antrag auf Aktivierung einreichen. 

Link zur Seite der eMWST mit den nötigen Infos und dem Formularlink

 

Wichtige Änderung zur Unternehmens-Aktivierung ab dem 18.12.2024

Ab dem 18. Dezember 2024 wird die Aktivierung sämtlicher Unternehmen vereinfacht. Ab diesem Zeitpunkt genügt es, wenn sich ein Verwalter (Mitglied der Verwaltung) mit Einzelzeichnungsrecht – oder kollektiv zu zweien – im System anmeldet. Die bisher erforderliche Aktivierung durch zwei Personen entfällt damit.

Diese Anpassung sorgt für eine deutlich vereinfachte Handhabung und ermöglicht eine schnellere Aktivierung der Unternehmen - gerade in Hinblick auf die Verwendung der eID von Personen im Ausland. 

Weitere Informationen

Fragen und Antworten

Warum sehe ich mein Unternehmen nicht obwohl ich zeichnungsberechtigt bin?

Die Unternehmen werden nur dann angezeigt, wenn man im Handelsregister mit der entsprechenden Funktion (Miglied der Verwaltung) eingetragen ist. Prokuristen etc. sind nie Verwalter und werden daher nie mit dem Unternehmen automatisch verknüpft. 

Was geschieht nach der Aktivierung des Unternehmens in der eVertretung?

Sobald das Unternehmen aktiviert ist, werden bei vom Handelsregister verwalteten Unternehmen sämtliche befugten Verwalter importiert sobald sie sich das erste Mal an der eVertretung anmelden. Das Zeichnungsrecht spielt nach der Aktivierung des Unternehmens keine Rolle mehr. 

Wer wird in einem Unternehmen als Verwalter bestimmt?

Eine Liste der entsprechenden Funktionsbezeichnungen findet sich hier

Funktionen gemäss Handelsregister

Kann ich die komplette Verwaltung meines Unternehmens an jemanden delegieren?

Ja, es kann eine Person mit der Rolle "Administrator" dem Unternehmen hinzugefügt werden. Dieser hat dieselben Rechte wie der Verwalter eines Unternehmens. Er kann weitere Personen hinzufügen oder löschen, Services zuteilen oder wieder entfernen. Grundsätzlich bleibt aber der Verwalter in der Pflicht, für korrekte Einträge im System zu sorgen oder diese regelmässig zu prüfen. 

Was muss ich tun wenn ein Verwalter aus dem Handelsregister gelöscht wird?

Sofern das Hinzufügen automatisch funktioniert hat (Rolle "Verwalter" ist in der eVertretung ersichtlich) muss nichts weiter unternommen werden. Die Person wird gleichzeitig mit der Löschung aus dem Handelsregister auch in der eVertretung gelöscht. 

Sofern die Freischaltung mit einem Formular beantragt wurde und die Rolle im System "Administrator" lautet, so muss durch einen anderen Administrator oder Verwalter diese Person gelöscht werden. Das Unternehmen ist nach Aktivierung selbst für die Pflege der Daten/Personen verantwortlich. 

Warum bin ich Administrator und nicht Verwalter - obwohl ich im Handelsregister mit einer entsprechenden Funktion eingetragen bin?

Sofern in den Altdaten noch manuelle Werte eingegeben wurden, funktioniert die Synchronisierung zur eVertretung nicht korrekt. Bitte melden Sie das Anliegen über die Hilfe-Funktion in der eVertretung oder direkt auf evertretung.aju@llv.li.

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