Trauung

Trauungen finden beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt in Vaduz jeweils am Mittwoch und Freitag statt.

Eine Trauungszeremonie dauert rund 20 bis 25 Minuten. Zwei volljährige Zeuginnen oder Zeugen müssen an der Trauung anwesend sein. Die Trauungen werden in deutscher Sprache durchgeführt. Für Brautpaare, die diese Sprache nicht verstehen, ist ein Dolmetscher beizuziehen. Die Liste der zugelassenen Dolmetscher finden Sie hier. Falls die benötigte Sprache auf dieser Liste nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/-innen des Zivilstandsamtes Vaduz.

Trauzeugen

Für eine Trauung sind zwei mündige Zeugen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, erforderlich. Ob es sich dabei um männliche oder weibliche Trauzeugen handelt, spielt keine Rolle.

Ort für die Trauung

Im Fürstentum Liechtenstein können Brautpaare nur im Trauungsraum des Zivilstandsamts die Ehe schliessen. Ausserhalb des Trauungsraums ist eine Eheschliessung nur zulässig, wenn durch ärztliches Zeugnis festgestellt wird, dass Bräutigam oder Braut wegen Krankheit verhindert sind und es ihnen aufgrund des gesundheitlichen Zustandes nicht zumutbar ist, beim Zivilstandsamt zu erscheinen.

Kirchliche Trauung

Eine kirchliche Trauung im Fürstentum Liechtenstein ist nur möglich, wenn die Eheschliessung vorher beim Zivilstandsamt stattgefunden hat. Für eine religiöse Traufeierlichkeit muss dem Pfarrer der Eheschein des Zivilstandsamts vorgewiesen werden. Ehescheine sind beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt erhältlich, sofern die Eheschliessung in Liechtenstein stattgefunden hat. Aber auch liechtensteinische Staatsangehörige, die im Ausland geheiratet haben und deren Ehen ordnungsgemäss beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt registriert worden sind, können bei uns Ehescheine erhalten.

Doppelhochzeit

Auf Wunsch ist auch eine Doppelhochzeit oder die Trauung mehrerer Paare gleichzeitig möglich. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt in Verbindung, um die genauen Einzelheiten abzuklären.

 

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