Massnahmen bei Sinnesbeeinträchtigungen

Bei Sinnesbeeinträchtigungen, insbesondere bei Hör- und Sehschwierigkeiten, werden Massnahmen in Form von Beratung und Unterstützung durch externe Fachstellen zur Verfügung gestellt. Diese Massnahmen wer­den den pädagogisch-therapeutischen Massnahmen zugeordnet. Die Verantwortung für die Organisation von Beratung- und Unterstützungsmassnahmen bzw. pädagogisch-therapeutischen Massnahmen im Bereich der Audiopädagogik, Low-Vision-Pädagogik etc. liegt beim Schul­amt.