Informationen Brexit

Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union am 31.01.2020 um Mitternacht verlassen und ist ab diesem Datum kein EU-Mitgliedstaat mehr. Im Rahmen des Austrittsabkommens zwischen  der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland wurde eine Übergangsfrist vereinbart, während der das Unionsrecht für das Vereinigte Königreich weiterhin gelten wird.

Mit dem Brexit-Übergangsgesetz wird der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarte Übergangszeitraum in Liechtenstein umgesetzt.

Gemäss dem Brexit-ÜG gilt das Vereinigte Königreich Grossbritannien bis zum 31.12.2020 weiterhin als EWR-Mitgliedstaat, soweit das EWR-Abkommen betroffen ist. Die Regierung kann die genannte Frist verlängern, sofern der zwischen dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland und der Europäischen Union vereinbarte Übergangszeitraum verlängert wird; dieser kann einmalig um ein oder zwei Jahre verlängert werden.

Staatsangehörige des Vereinigten Königreich Grossbritanniens werden somit in Bezug auf die in Liechtenstein anwendbaren ausländerrechtlichen Bestimmungen bis zum 31.12.2020 weiterhin als EWR-Staatsangehörige behandelt. Britische Staatsangehörige, die am Ende des Übergangszeitraums in Liechtenstein leben, behalten gemäss dem Abkommen zwischen Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland weitgehend ihre bisherigen Rechte.