Behandlung & Versorgung

Die medizinische Versorgung im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung erfolgt durch ambulante Leistungserbringer sowie durch stationäre Einrichtungen.

Für die Kostenübernahme ist entscheidend, dass die Leistungserbringer zur Durchführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassen sind.

Ambulante Leistungserbringer

Ambulante medizinische Leistungen werden durch Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Gesundheitsfachpersonen erbracht.

Die Ausübung eines Gesundheitsberufs in Liechtenstein richtet sich nach dem Gesundheits‑ und Ärztegesetz sowie den dazugehörenden Verordnungen.

Die Zulassung zur Ausübung eines Gesundheitsberufs ist jedoch zu unterscheiden von der
Zulassung zur Abrechnung über die obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Eine Übersicht der Gesundheitsberufe und deren Zulassung finden Sie unter:
Gesundheitsberufe

Eine aktuelle Übersicht der zur OKP zugelassenen Leistungserbringer finden Sie beim
Liechtensteinischen Krankenversicherungsverband (LKV).


Stationäre Versorgung und Vertragsspitäler

Liechtenstein stellt die stationäre Versorgung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung über Verträge mit Spitälern im In‑ und Ausland sicher.

Die Auswahl der Spitäler erfolgt durch die Regierung, welche die entsprechenden Verträge abschliesst.

Spitäler, mit denen ein solcher Vertrag besteht, gelten als zugelassene Leistungserbringer im Sinne der Krankenversicherung.

Landesspital Liechtenstein

Das Landesspital Liechtenstein nimmt eine besondere Rolle in der Gesundheitsversorgung ein.

Die strategische Ausrichtung und die Aufgaben des Landesspitals sind festgelegt in:

Diese Dokumente regeln insbesondere den Versorgungsauftrag sowie die organisatorische und strategische Einbindung des Landesspitals in das Gesundheitssystem.

Vertragsspitäler

Die folgenden Spitäler sind im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durch Verträge mit dem Fürstentum Liechtenstein zugelassen: Gesamtübersicht der Vertragsspitäler

Die zugelassenen Spitäler sind nach medizinischen Versorgungsbereichen gegliedert:

Diese Listen bilden die Grundlage für die stationäre Leistungserbringung im Rahmen der OKP.

Die Referenztarife dienen als Grundlage für die Vergütung stationärer Leistungen und schaffen Transparenz über die anwendbaren Tarifwerte.

Diese Tarife dienen als Referenz für die Abrechnung und Vergütung stationärer Leistungen.

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