Rechtspraktikum

Zu den Aufgaben des Rechtsdienstes der Regierung gehört auch die Ausbildung von Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten. Personen mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften können beim Rechtsdienst der Regierung ein sechsmonatiges Rechtspraktikum absolvieren und so einen Einblick in dessen vielfältige Zuständigkeiten gewinnen.

Das Rechtspraktikum beim Rechtsdienst der Regierung gilt als „praktische Betätigung“ im Sinne des Rechtsanwaltsgesetzes bzw. der Rechtsanwaltsprüfungsverordnung.

Die Aufgaben der Rechtspraktikantinnen und -praktikanten umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Teilnahme an Landtagssitzungen;

  • Mitarbeit bei den Referendumsausschreibungen;

  • Ausarbeitung von rechtlichen, oft auch rechtsvergleichenden Abklärungen;

  • Unterstützung des Rechtsdienst-Teams bei der Erledigung der verschiedenen Aufgaben der Stabsstelle.

Die Höhe der Entschädigung ist in Art. 20x Bst. d der Besoldungsverordnung geregelt. Die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden ergeben sich aus der Staatspersonalverordnung.

Ihre Bewerbung für ein Rechtspraktikum mit den vollständigen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse usw.) senden Sie bitte elektronisch an [email protected]. Für Fragen steht Ihnen Frau Sonja Langer unter der Telefonnummer 2366031 gerne zur Verfügung. 

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