Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Urheberrechte

Urheberrechte sind die Rechte der Künstlerinnen und Künstler an ihren Werken. Der Schutz besteht in Verbindung mit Werken jeglicher Kunstrichtungen (Literatur, Malerei, Musik etc.). Ebenfalls davon umfasst sind Computerprogramme, die als Werke der Literatur und Kunst gelten. Als Voraussetzung gilt stets, dass es sich um eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter handelt. Es wird also eine gewisse Originalität verlangt.

Im Gegensatz zu Marken oder Designs werden die Urheberrechte nicht in ein Register eingetragen. Der urheberrechtliche Schutz entsteht mit der Schöpfung des Werks, unabhängig davon, ob es auf einem Träger festgehalten ist oder nicht. Die Schutzdauer erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder der Urheberin.

Da an der Schöpfung eines Werks mehrere Personen wesentlich beteiligt sein können, kann es auch mehrere Urheberinnen und Urheber eines Werkes geben, die sich die Rechte daran teilen.

Verwandte Schutzrechte

Unter „verwandten Schutzrechten“ versteht man die Rechte der ausübenden Künstlerinnen und Künstler, der Herstellerinnen und Hersteller von Ton- und Tonbildträgern und der Sendeunternehmen. Sie stehen in engem Zusammenhang mit den Urheberrechten.

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