Geldspiel

Das Geldspielgesetz regelt die gewerbsmässig oder öffentlich betriebenen Glücks- und Geschicklichkeitsspiele um Geld oder andere geldwerte Vorteile, insbesondere die Zulassung und den Betrieb von Spielbanken sowie die Zulassung und Durchführung von Lotterien, Wetten, Geschicklichkeits-Geldspielen und Online-Geldspielen.

Geldspiele dürfen nur gewerbsmässig oder öffentlich durchgeführt werden, soweit die erforderliche Zulassung vorliegt oder das Geldspiel von einer solchen gesetzlich befreit ist. Das Aufstellen und der Betrieb von Geldspielautomaten ausserhalb von bewilligten Spielbanken sind verboten.

Dem Amt für Volkswirtschaft obliegen die Erteilung und der Entzug von Bewilligungen, die Aufsicht über die Anbieter von Geldspielen und die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und der Durchführungsverordnungen sowie die Erfüllung weiterer durch Gesetz oder Verordnung übertragener Aufgaben.

Spielbanken und Anbieter von Online-Geldspielen unterstehen zusätzlich dem Sorgfaltspflichtgesetz. Entsprechende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Finanzmarktaufsicht.

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