Heimtiere und Wildtiere

Tiere, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden, gelten als Heimtiere. Einige dieser Tiere werden jedoch den Wildtieren zugeordnet. 

Um ein Tier richtig zu halten, ist es wichtig, seine Bedürfnisse genau zu kennen. 

Spezifisches zur Haltung von Hunden

Personen, die einen Hund erwerben wollen, müssen vor dem Erwerb einen Sachkundenachweis (Theorie Nationales Hundehalter-Brevet) für Ersthundehalter erbringen. Können die Personen belegen, dass sie bereits einen Hund gehalten haben, entfällt diese Verpflichtung. Als Beleg gilt in diesem Fall ausnahmslos nur die Vorlage einer Hundesteuerrechnung und/oder die Registrierung bei einer nationalen Heimtierdatenbank.

 

Sie möchten einen Hund kaufen?  Ausführliche Informationen finden sich hier Augen auf beim Hundekauf

Beabsichtigen Sie einen Hund im Ausland zu kaufen?  Zu beachten sind hierbei Einfuhrbedingungen BLV

Haltung spezifischer Hunderasse?   Bewilligungspflicht ist zu prüfen Bewilligungspflichte Haltung von Tieren

Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde 

Folgende Dokumente sind dazu notwendig:

  • Sachkundenachweis für Erst-Hundehalter (Theorie Nationales Hundehalter-Brevet)

  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio. CHF   

  • Heimtierausweis 

Die Gemeinde eröffnet einen Account in der Heimtierdatenbank AMICUS. Die Zugangsdaten werden den Hundehaltern per Post zugestellt

Heimtierdatenbank AMICUS

Innerhalb von 10 Tagen muss der Hund in AMICUS registriert werden. Dies darf nur durch eine Tierarztpraxis in Liechtenstein oder der Schweiz erfolgen. Folgende Dokumente sind dazu notwendig:                                                                

  •  Zugangsdaten AMICUS Account   

  • Heimtierausweis

Für Nichthundehalter, Kinder und Jugendliche ist die Aufklärung im Umgang und in der Begegnung mit Hunden besonders wichtig. 

Hundehalter leisten ihren Beitrag, indem sie als Ersthundehalter vor der Anschaffung eines Hundes den Sachkundenachweis erlangen und dabei die wichtigsten Informationen zur gesellschaftsverträglichen Hundehaltung erhalten. Von besonderer Bedeutung ist dabei das Vorgehen beim Erwerb eines Hundes. Das ALKVW empfiehlt folgende Broschüren:

Hunde, die im Rahmen eines Umzugs nach Liechtenstein verbracht werden, müssen bei der Einreise am Zoll gemeldet werden. Im Heimtierausweis wird der Hund als Umzugsgut deklariert. 

Zur Anmeldung des Hundes gelten die Anweisungen gemäss Register "Wo muss ich meinen Hund anmelden".

Potentiell gefährliche Hunde benötigen eine Haltebewilligung. Zum Erhalt der Bewilligung im vereinfachten Verfahren, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen notwendig.

Informationen zu verschiedenen Tierarten

Ansprechpersonen

Suche

Filtermöglichkeiten

  • Inhaltstyp
Zu den Suchresultaten springen

Für Ihre Suchanfrage konnten keine Ergebnisse gefunden werden.

Im Folgenden finden Sie ähnliche oder themenverwandte Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten.Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie bitte die Navigation.

    0 Ergebnisse
    Anwendungen
      Formulare
        Dateien