Sömmerung / Alpung 2026
Tiere, die zur Sömmerung auf Weiden und Alpen getrieben werden, müssen gesund sein und dürfen keine ansteckenden Krankheiten haben.
Jedes Jahr werden vor der Alpsaison Sömmerungsvorschriften in Form einer Verordnung erlassen. Darin werden Vorgaben zu den Themen Tierverkehr, Tiergesundheit, Tierarzneimittel und Tierschutz festgehalten. Zudem werden auch die Vorgaben für die Produktion von Alpkäse und anderen Milchprodukten definiert.
Die Sömmerungsverordnung gilt vom 1. Mai bis zum 30. November dieses Jahres.
Merkblatt Sömmerung
Im Merkblatt werden wesentliche Punkte zur Tierhaltung, die in der Sömmerungsverordnung 2026 festgelegt sind, zusammengefasst.