Künstleratelier Rom

Im Zuge eines Austauschprojekts zwischen Liechtenstein und dem Kanton St. Gallen stellen sich die Projektpartner ihre Auslandsateliers in Berlin bzw. in Rom für bestimmte Zeitabschnitte gegenseitig zur Verfügung. Gefördert werden sollen damit Erfahrungen ausserhalb der gewohnten Umgebung, die sich für Kulturschaffende immer wieder aufs Neue als bedeutsam und fruchtbar erweisen. Während Liechtenstein einer/einem vom Kanton St. Gallen ausgewählten Kunst-/Kulturschaffenden für einen begrenzten Zeitraum das Nutzungsrecht für die Atelierwohnung des Fürstentums Liechtenstein in Berlin einräumt, räumt im Gegenzug der Kanton St. Gallen einer/einem von Liechtenstein ausgewählten Kunst-/Kulturschaffenden für einen begrenzten Zeitraum das Nutzungsrecht für die St. Galler Atelierwohnung in Rom ein.

Die Kulturförderung des Kantons St. Gallen ermöglicht Künstlerinnen und Künstlern seit 1998 Aufenthalte in Rom. Dabei dient die Stadt mit ihrer reichen Tradition als ideale Inspirationsquelle für künstlerisches Schaffen. Die Dreizimmerwohnung im 5. Stock ist zweckmässig möbliert und befindet sich mitten im lebhaften und zentral gelegenen Quartier San Lorenzo. Sie ist nicht barrierefrei zugänglich und eignet sich nicht für raum- oder lärmintensive Projekte. Die Atelierwohnung ist für ein bis zwei Personen eingerichtet (bei zwei Personen Doppelbewerbung). Sie darf von den Nutzungsberechtigten ausschliesslich zur persönlichen Nutzung verwendet werden. Die Haltung von Tieren ist nicht erlaubt (Vorgabe Vermieter).

Die Vergabe der Aufenthaltsstipendien erfolgt unter der Federführung des Amts für Kultur. Bei einem zugesprochenen Atelieraufenthalt wird für die Dauer des Aufenthalts ein monatlicher Förderbeitrag von CHF 2'000 ausgerichtet. Die zugesprochene Aufenthaltsdauer muss mit einer mindestens 80% Anwesenheit vor Ort garantiert sein. Für die Organisation, Einrichtung und Betreuung der Atelierwohnung ist die Kulturförderung des Kantons St. Gallen zuständig.

Die Ausschreibung für den Atelieraufenthalt erfolgt jeweils in einem Zwei-Jahres-Rhythmus im Frühjahr. Zur Bewerbung für einen Atelierplatz eingeladen sind professionelle Kunst- und Kulturschaffende mit Liechtensteinischer Staatsbürgerschaft oder mit mindestens fünfjährigem Wohnsitz in Liechtenstein.

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Im September 2024 konnte im Zuge eines Residency-Angebots seitens des Österreichischen Kulturforums in Rom an Liechtenstein ein einmonatiger Aufenthalt ermöglicht werden. Der Aufenthalt wurde der liechtensteinischen Kunst- und Kulturschaffenden Tamara Kaufmann zugesprochen.