Energieförderung
Damit die Energieziele erreicht werden können, müssen von uns allen Massnahmen ergriffen werden. Da die Investitionen in energieeffiziente Massnamen häufig teurer sind als in konventionelle Systeme, fördern Land und Gemeinden solche Massnahmen.
Informationen zu Wärmedämmung bestehender Bauten
Informationen zu MinergieP und MinergieA zertifizierten Gebäuden
Informationen zu Haustechnikanlagen
Informationen zu KWK-Anlagen
Informationen zu Thermische Sonnenkollektoren
Informationen zu Wärmepumpenboilern
Informationen zu Photovoltaikanlagen
Informationen zu Demonstrationsobjekten
Informationen zu Andere Anlagen und andere Massnahmen
Die Gemeinden in Liechtenstein leisten zusätzlich einen individuellen Beitrag zu den staatlichen Förderungen. Zusätzlich zu der Landesförderung erhalten Sie von den meisten Gemeinden eine Förderung von bis zu 100% der Landesförderung bis zur jeweiligen Höchstgrenze.
Bitte fragen Sie in Ihrem konkreten Fall direkt bei Ihrer Gemeinde an. Vorbehaltlich also etwaiger Änderungen, welche die Gemeinden vornehmen, finden sich die Fördersätze / Gemeindehöchstgrenzen/ etc. meist auf deren Webseiten in der Förderbroschüre:
Informieren/Planen
Umfassende Informationen durch die Energiefachstelle und die Fachberatung des Planungsbüros ergeben eine individuelle und optimale Lösung.
Förderantrag
Je nach angestrebter Fördermassnahme ist das vorgesehene Antragsformular zu verwenden und bei der Energiefachstelle einzureichen. Um Förderbeiträge beantragen zu können, muss in den meisten Fällen eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen. Nach Prüfung der Unterlagen wird über die Berechtigung und die Höhe der Fördermittel entschieden.
Zusicherung/Realisierung
Die Zusicherung für den Erhalt der Förderung wird von der Energiefachstelle erteilt. Mit der Umsetzung der förderberechtigten Massnahme darf erst nach Erhalt dieser Zusicherung begonnen werden. Wichtig !! Der Anspruch auf Ausrichtung von Förderbeiträgen erlischt, wenn mit der Massnahme begonnen wird, bevor eine rechtskräftige Zusicherung der Förderbeiträge vorliegt.
Abnahme/Auszahlung
Die Auszahlung der Fördermittel des Landes erfolgt nach der technischen Abnahme der geförderten Anlage.