Wie man EWR-Recht liest

EU-Rechtsakte werden durch Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses in das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) übernommen, mit denen EU-Rechtsakte in einen der Anhänge oder Protokolle des Abkommens übernommen werden. Obwohl es sich um gemeinsame Vorschriften handelt, müssen die Bestimmungen von EU-Rechtsakten, die Teil des EWR-Abkommens sind, möglicherweise für die Zwecke des EWR-Abkommens angepasst werden. Dies kann erforderlich sein, weil sich der Anwendungsbereich und die institutionelle Ausgestaltung des EWR-Abkommens in gewisser Hinsicht von der EU unterscheiden oder weil es sich um einen EWR/EFTA-Staat (Liechtenstein, Island und Norwegen) handelt. Solche Änderungen  werden als Anpassungen bezeichnet. Um einen Rechtsakt im EWR-Kontext zu lesen, ist es notwendig, herauszufinden, welche Anpassungen gelten können. 

Weitere Informationen finden Sie unter How to read EEA law.

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