Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine oder mehrere Personen, Firmen oder privat- oder öffentlich-rechtliche Verbandspersonen können zu einem beliebigen Zweck mit eigener Firma und einem im Voraus bestimmten Kapital (Stammkapital) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen.

Die GmbH muss im Handelsregister eingetragen werden.

Das Amt für Justiz erstellt – abgesehen von der Errichtung der gesetzlich geforderten öffentlichen Urkunden und der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung – keine Urkunden bzw. Verträge.

Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhandkammer.