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15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)

Am 31. Januar 2024 erliess das Amt für Kommunikation (AK) eine Verfügung, mit der die Verfügung vom 13. Januar 2015 von Amts wegen mit sofortiger Wirkung widerrufen wurde. Mit dem Widerruf verbunden ist die Zuteilung der folgenden individuellen Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen):

Die Entscheidung ist gestützt auf Art. 11 Abs. 1 Bst. b der Verordnung vom 8. Mai 2007 über Identifikationsmittel und Frequenzen im Bereich der elektronischen Kommunikation (IFV) i.V.m. Spruchpunkt 3 der Verfügung vom 13. Januar 2015 sowie Entscheidungsgrund 7 der Verfügung vom 4. Dezember 2023.

Die Entscheidung ist rechtskräftig, da innerhalb der Rechtsmittelfrist kein Rechtsmittel erhoben wurde und ist hier abrufbar.