Wartungsarbeiten - eID

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Aufgrund geplanter Wartungsarbeiten kann es am Mittwoch, 21. Oktober 2026, von 19:00 bis 22:00 Uhr zu vereinzelten Unterbrüchen oder Einschränkungen bei der Nutzung der eID kommen. Wir sind bemüht, die Arbeiten so rasch wie möglich abzuschliessen und die Auswirkungen auf den Betrieb auf ein Minimum zu reduzieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Amt für Informatik

Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage bietet das Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier.

Dieses regelt, dass bestimmte Gesundheitsdienstleistende verpflichtet sind, medizinische Daten und Informationen im Behandlungsfall im eGD der krankenversicherten Person abzulegen (Art. 19 Abs. 2 EGDG; Art. 5 Abs. 2 EGDG ). Hierunter fallen Ärztinnen und Ärzte, das Liechtensteinische Landesspital, die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe, Apothekerinnen und Apotheker, Chiropraktikerinnen und Chiropraktiker, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie andere Einrichtungen des Gesundheitswesens im Sinne des Gesundheitsgesetzes (z.B. medizinisches Labor) (Art. 2 Abs. 2 Bst. c EGDG). Allerdings gilt diese Pflicht selbstverständlich nur, sofern die krankenversicherte Person keinen Widerspruch zur Nutzung des eGD eingelegt hat (Art. 6 EGDG).

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