Prämien und Beiträge

Die Krankenversicherung wird durch Prämien der Versicherten, Beiträge der Arbeitgeber sowie durch staatliche Mittel und die Kostenbeteiligung der Versicherten finanziert.
Auf dieser Seite finden Sie die geltenden Prämien und Beiträge zur obligatorischen Krankenversicherung.


Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherunh richten sich nach dem Alter der versicherten Person.

Kinder

Kinder sind in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von der Prämienpflicht befreit. 

Jugendliche

Für Jugendliche vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 20. Altersjahr legen die Krankenkassen separate Prämien fest. Diese dürfen höchstens 50 % der Prämien für Erwachsene betragen. Diese Einstufung in die nächste Altersgruppe erfolgt jeweils am 1. Januar des darauffolgenden Kalenderjahres. 

Erwachsene

Erwachsene Versicherte bezahlen eine moantliche Prämie (Kopfprämie). Die Höhe der Prämien wird unter Einhaltung der gesetzten Vorgaben von den einzelnen Krankenkassen festgelegt. 

Zur Orientierung über die Prämien der einzelnen Krankenkassen stehen folgende Übersichten zur Verfügung:

Arbeitgeberbeitrag der Krankenpflegeversicherung

Arbeitgeber leisten für ihre Arbeitnehmer einen monatlichen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenpflegeversicherung.

Der Arbeitgeberbeitrag:

  • wird vom Amt für Gesundheit festgelegt,
  • richtet sich nach dem Landesdurchschnitt der Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung,
  • gilt einheitlich für alle anerkannten Krankenkassen.

Höhe des Arbeitgeberbeitrags (ab 1. Januar 2026)

  • CHF 180.50 für Erwachsene
  • CHF 90.25 für Jugendliche (vollendetes 16. bis vollendetes 20. Altersjahr)

Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Arbeitgeberbeitrag entsprechend dem Beschäftigungsgrad.
Die Einstufung in eine neue Altersgruppe erfolgt jeweils am 1. Januar des folgenden Kalenderjahres.

Amtliche Kundmachung zum Arbeitgeberbeitrag

Die Höhe des Arbeitgeberbeitrags wird jährlich amtlich kundgemacht und im eAmtsblatt veröffentlicht.

  • Amtliche Kundmachung Arbeitgeberbeitrag 2026 [Link?]
  • Amtliche Kundmachung Arbeitgeberbeitrag 2025 [Link?]

Diese Kundmachungen sind verbindlich und gelten für alle Arbeitgeber.

Prämien der obligatorischen Krankengeldversicherung

 

Für Arbeitnehmer besteht zusätzlich eine obligatorische Krankengeldversicherung.

Die Prämien gelten für Arbeitnehmer über 15 Jahre, die in Liechtenstein für einen Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Liechtenstein tätig sind.
Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.

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