Baustellenabwasser

Das Amt für Umwelt erteilt die Bewilligung für Grundwasserhaltungen, also das Abpumpen und damit Absenken von Grundwasser zur Trockenlegung der Baugrube und das Einleiten des geförderten Wassers zurück in das Grundwasser oder in ein oberirdisches Gewässer.

Es wird empfohlen, Gesuche möglichst frühzeitig mit dem Amt für Umwelt vorzubesprechen.

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