Dentalhygieniker

Tätigkeitsberich

Der Tätigkeitsbereich umfasst die Durchführung von Zahnreinigungen und Zahnsteinentfernungen, die Beratung von Patienten sowie die Anleitung zur Prophylaxe.

Fachliche Eignung/Weiterbildung

Die fachliche Eignung besitzt, wer mit einem vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkannten Diplom eine mindestens dreijährige Ausbildung an einer Schule für Dentalhygieniker nachweist und eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit als Dentalhygieniker im Anstellungsverhältnis nachweist.

Besonderheiten

Die Behandlung von medizinischen Risikopatienten sowie die Durchführung von Leitungs-, Lokal- oder Oberflächenanästhesie sind dem Dentalhygieniker untersagt.

Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen

Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 32 bis 34.

Ansprechpersonen