Landesführungsstab LFS
Im Falle von Grossereignissen sowie Katastrophen und Notlagen, die zu besonderen oder ausserordentlichen Lagen führen, obliegt die Führung dem Landesführungsstab (LFS).
Der LFS ist das zentrale und strategische Führungs- und Koordinationsorgan des Landes.
https://www.staatskalender.li/landesfuehrungsstab
Führungsorgane Gemeinden FOG
Im Falle von Grossereignissen sowie Katastrophen und Notlagen, die zu besonderen oder ausserordentlichen Lagen führen, ist es entscheidend, dass neben den Einsatzorganisationen wie Polizei und Feuerwehr auch zivile Stäbe die Einsatzbewältigung sowie die anschliessende Regenerationsphase koordinieren.
Die Führungsorgane der Gemeinden (FOG) sind zivile Führungsstäbe, die von den Gemeinden des Unterlands (FOG‑U) sowie des Oberlands (FOG‑O) eingerichtet wurden. Neben dem Land sind die Gemeinden verpflichtet, die Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner zu gewährleisten.
https://www.fog-liechtenstein.li/oberland
https://www.fog-liechtenstein.li/unterland