Umsetzung der UID in Liechtenstein

Aufbau der Unternehmens-Identifikationsnummer

Die Zuteilung einer UID erfolgt durch das Bundesamt für Statistik (BFS) in Neuchâtel. Dadurch sind auch in Liechtenstein ansässige Unternehmen, die auf Antrag eine UID bekommen, ins Schweizer System integriert und erhalten somit ebenfalls eine UID mit Präfix CHE.

Die zwölfstellige UID besteht aus dem dreistelligen Präfix CHE und neun Ziffern. Die UID wird zufällig zugeteilt und enthält keine Informationen, die Rückschlüsse auf das Unternehmen zulassen (sogenannte „nicht sprechende Nummer“). Bei der letzten Ziffer handelt es sich um eine Prüfziffer (P). Ein Unternehmen erhält somit genau eine UID, die eindeutig und einheitlich ist.

UID-Ergänzungen (Suffix)

Liechtensteinischen Unternehmen zugeteilte UID erhalten keine Ergänzungen (Suffix).

Die UID als Mehrwertsteuernummer

Seit dem 1. Januar 2014 ersetzt in der Schweiz die UID mit der Ergänzung "MWST" (Suffix) die frühere sechsstellige Mehrwertsteuer-Nummer.

Diese Anpassung findet in Liechtenstein keine Anwendung.
Liechtensteinische Unternehmen behalten weiterhin die fünfstellige MWST-Nr.

Bei der Veröffentlichung im UID-Register wird für liechtensteinische Unternehmen im Falle eines Handelsregistereintrags mittels Link auf diesen verwiesen. Die Veröffentlichung im UID-Register wird vorbehaltlos empfohlen.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abteilung Mehrwertsteuer  der liechtensteinischen Steuerverwaltung (STV).

Die UID als Handelsregisternummer

Seit dem 1. Januar 2014 ersetzt in der Schweiz die UID mit der Ergänzung "HR" (Suffix) die frühere elfstellige Handelsregisternummer.

Diese Anpassung findet in Liechtenstein keine Anwendung. Die heutige liechtensteinische Handelsregisternummer behält weiterhin ihre Gültigkeit.

Bei der Veröffentlichung im UID-Register wird für liechtensteinische Unternehmen ein Standardvermerk betreffend die in Liechtenstein gültigen MWST-Bestimmungen angezeigt. Die Veröffentlichung wird vorbehaltlos empfohlen.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des liechtensteinischen Handelsregisters beim Amt für Justiz (AJU).