Landerwerb

Die Infrastruktur des Landes benötigt Raum und dementsprechend Boden. Sei dies für

  • die Errichtung von Hochbauten für die Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Hand, wie die Amts- und Dienststellen der Landesverwaltung, Werkhöfe, Schulen und Stiftungen oder
  • den Tiefbau/Strassenbau im Sinne von Ergänzungen und Anpassungen bei den im Eigentum des Landes stehenden Strassen und Wegen.

Nebst den projektbezogenen Aktivitäten wird auch der vorsorgliche Landerwerb getätigt. Der vorsorgliche Landerwerb bezweckt die Sicherung von Grundstücken für langfristige Projekte.