Auszüge / Bescheinigungen

Das Amt für Justiz stellt Rechtsträgern auf Antrag gegen Gebühr Auszüge aus dem Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen und Bescheinigungen über Eintragungen in das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen aus.

Anträge auf Ausstellung von Auszügen und Bescheinigungen sind unter Verwendung der entsprechenden amtlichen Formulare beim Amt für Justiz im Original einzubringen.

Hinweis: Die Ausstellung von Auszügen sowie von Bescheinigungen dauert – nach Eingang des vollständigen Bestellformulars im Original beim Amt für Justiz – in der Regel fünf Arbeitstage. Bei erhöhtem Arbeitsaufwand kann sich die Ausstellung auf maximal zehn Arbeitstage verlängern. Wird die Lieferart «Abholung am Schalter» gewählt, empfiehlt das Amt für Justiz sich nach fünf Arbeitstagen telefonisch (+423 236 71 46) oder per E-Mail (info.vwb.aju@llv.li) zu erkundigen, ob der Auszug oder die Bescheinigung zur Abholung in der Kirchstrasse 8, 9490 Vaduz, bereit liegt.

Amtspraxis

  1. Wird ein Antrag / eine Bestellung von einer juristischen Person als Mitglied der Führungsebene unterzeichnet, sind Firma/Name/Bezeichnung der juristischen Person als auch bei sämtlichen Unterschriften Vor- und Nachnamen der unterzeichnenden Person gut leserlich entweder als Text im Computerausdruck oder handschriftlich in Blockbuchstaben anzuführen. Dies dient der Zuordnung der Unterschrift einer Person und der Prüfung der Vertretungsbefugnis/Antragslegitimation.
  2. Antragslegitimation: Zur Überprüfung der Antragslegitimation führt das Amt für Justiz, Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention, einen Abgleich hinsichtlich des im Handelsregister eingetragenen Zeichnungsrechts und mit der Unterschrift der im Handelsregister hinterlegten Annahme- und Firmazeichnungserklärung oder eines gleichwertigen Dokuments durch.

Ergibt sich die Antragslegitimation nicht vollumfänglich aus dem vorgenannten Abgleich, kann das Amt für Justiz, Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention, weitere Dokumente einholen, insbesondere:

  • beglaubigter Auszug aus dem Handels- oder einem vergleichbaren Register;
  • beglaubigte Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises mit Fotografie (Pass, Identitätsausweis) der unterzeichnenden Person;
  • beglaubigter Auszug aus einem vertrauenswürdigen, privat verwalteten Verzeichnis oder einer entsprechenden Datenbank;
  • beglaubigte Vollmacht.