Anwendbares Schweizer Recht

Aufgrund von bilateralen Verträgen mit der Schweiz sind in Liechtenstein schweizerische Rechtsvorschriften anwendbar.

Die anwendbaren Rechtsvorschriften werden regelmässig als Anlagen zu den jeweiligen bilateralen Verträgen publiziert, wobei Anlage I das schweizerische Landesrecht und Anlage II die Staatsverträge der Schweiz mit Drittstaaten kundmacht.

Der Rechtsdienst der Regierung koordiniert in Abstimmung mit anderen liechtensteinischen Amtsstellen und der Schweiz die periodische Aktualisierung der Anlagen insbesondere zum Zollvertrag und die Kundmachung im Landesgesetzblatt.

Nachfolgend finden Sie die genannten bilateralen Verträge sowie die zugehörige aktuelle Kundmachung:

Bilateraler Vertrag zugehörige Kundmachung
Zollvertrag (ZV) LGBl. 2026 Nr. 125
Währungsvertrag (WV) LGBl. 2026 Nr. 126
Patentschutzvertrag (PSV) LGBl. 2026 Nr. 127
Vereinbarung über die Stempelabgaben (StAV) LGBl. 2026 Nr. 128
Vereinbarung betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der Zivilluftfahrt (VZL) LGBl. 2026 Nr. 129

 

Daneben bestehen zahlreiche weitere bilaterale Verträge mit der Schweiz, die jedoch von anderen Amtsstellen betreut werden.

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