Genehmigungspflicht

«Nationale Weltraumaktivitäten», die durch nichtstaatliche Stellen durchgeführt werden, sind von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen (vgl. Art. VI Weltraumvertrag bzw. Prinzip 5 der Prinzipiendeklaration).

Für das Genehmigungsverfahren gilt das Antragsprinzip. Anträge sind beim AK als Aufsichtsbehörde zu stellen. Detaillierte Informationen zum Antrag sowie den erforderlichen Angaben und Unterlagen sind in Artikel 4 und 5 des Gesetzes sowie in den Artikeln 3 und 4 der Verordnung geregelt.

Eine vollständige Einreichung erleichtert den Bearbeitungsprozess und fördert eine effiziente Prüfung des Genehmigungsantrags.

Für Fragen zur Genehmigung steht Ihnen das AK jederzeit gerne zur Verfügung.

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